Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 10/04/22 | 10:00 AM - 11:00 AM | TC.3.11 |
Tuesday | 10/18/22 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.5.27 |
Tuesday | 10/25/22 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.11 |
Wednesday | 11/02/22 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.4.18 |
Friday | 11/04/22 | 10:00 AM - 12:00 PM | D4.0.039 |
Tuesday | 11/08/22 | 10:00 AM - 12:00 PM | D5.1.004 |
Tuesday | 11/15/22 | 10:00 AM - 12:30 PM | D5.1.004 |
Tuesday | 11/22/22 | 10:00 AM - 12:30 PM | TC.4.18 |
Die Lehrveranstaltung bietet eine Einführung in die Struktur von Nichtigkeitsgründen, der Schuldberufung und Strafberufung, der Beschwerde, Grundrechtsbeschwerde, des Anklageeinspruchs, der Wiederaufnahme, der Erneuerung des Strafverfahrens (mit oder ohne Entscheidung des EGMR), Einspruch (wegen Rechtsverletzung; gegen ein Abwesenheisturteil, gegen eine Strafverfügung) und des Normprüfungsverfahrens. Dabei werden insbesondere die Nichtigkeitsgründe umfassend dargestellt, aber auch der Verfahrensablauf des Rechtsmittelverfahrens besprochen.
Die Studenten sollten in der Lage sein, die Anwendungsvoraussetzungen für ein Rechtsmittel oder einen Rechtsbehelf im Strafverfahren zu überblicken und die Verfahrenabläufe praxisgerecht nachzuvollziehen.
Die Seminarthemen der Lehrveranstaltung 1541 Fachseminar Strafrecht II - Rechtsmittel in Strafsachen finden Sie unter Lernaktivitäten - Themenbereiche
In der ersten Einheit werden neben einem Einführungsvortrag des Lehrveranstaltungsleiters die von den Studenten vorzutragenden und auch schriftlich auszuarbeitenden Seminarthemen (siehe Lernaktivitäten) vergeben. Freiwillige Meldungen sind möglich, ansonsten werden die abzuhandelnden Themen nach dem Zufallsprinzip verteilt.
Bei den angekündigten LV-Einheiten herrscht Anwesenheitspflicht, jedoch ist ein zweimaliges Fehlen erlaubt. Im Fall der Abwesenheit beim eingeteilten Vortragstermin bedarf es eines entsprechenden Nachweises, dass ein unabwendbares Hindernis der Vortragstätigkeit entgegenstand (zB ärztliche Bestätigung über eine den Besuch der LV hindernde Krankheit), ansonsten wird die Vortragstätigkeit negativ bewertet.
Einführungsvortrag durch den LV-Leiter und Vorträge in den Folgeeinheiten zu bestimmten, in der ersten Einheit zu vergebenen Themenbereichen aus dem Bereich Rechtsmittel und Rechtsbehelfe im Strafprozess durch die Studenten (wenn möglich mit Power-Point-Präsentation).
Die Seminararbeit ist auch schriftlich auszuarbeiten; sie muss mindestens 10 Seiten Inhalt umfassen. Die Abgabe der schriftlich ausgearbeitenen Seminarthemen muss spätestens am 23. 11. 2022 erfolgen.
Für die Mitarbeit im Seminar gibt es Punkte. Gewichtung: 10 % der Endbeurteilung.
Zum vorgegebenen Senminartermin muss ein Vortrag zum zugeteilten Seminarthema gehalten werden. Dieser Vortrag sollte ca 30 Minuten dauern. Gewichtung: 30 % der Endbeurteilung. Wird der Vortrag zum ausgemachten Termin nicht gehalten, wird dieser Beurteilungsbereich negativ gewertet.
Hauptbeurteilungskriterium für die Endnote ist die bis zum Ende der Lehrveranstaltung fertig zu stellende schriftliche Seminararbeit (Abgabetermin spätestens 25. 11. 2022), in der auf mindestens 10 Inhaltsseiten das zugeteilte Seminarthema abzuhandeln ist. Gewichtung: 60 % der Endbeurteilung.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Strafprozessrecht
§§ 35 - 38 SMG
§§ 5, 7, 8, 19 JGG; §§ 31 ff JGG
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