Neue Struktur des Lehrprogramms Öffentliches Recht
Um den Studierenden des Öffentlichen Rechts eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, sind die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ und die PI-Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ stark aufeinander bezogen. Der Ablauf ist so strukturiert, dass die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar sind. Daran anschließend kann im folgenden Semester die Fachprüfung abgelegt werden.
Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.
Daran wird sich als zweiter Block der Ausbildung im Öffentlichen Recht die „Integrierten Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und die „Integrierten Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ anschließen. Hier soll in kleineren Gruppen geübt werden, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS werden mit einem Eingangstest beginnen, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.
In einem dritten Block soll im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ eine konkrete Prüfungsvorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht – auch mit case studies – angeboten werden.
In der Hauptvorlesung „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ werden behandelt:
- Das österreichische Verfassungsrecht und das Allgemeine Verwaltungsrecht (Verfassunggebung, Baugesetze (Grundprinzipien), Staatsorganisation, Gesetzgebung, Verhältnis Verfassung/Völkerrecht, Grundrechte, Verwaltungsorganisation, Grundprinzipien des Verwaltungsrechts, Handlungsformen der Verwaltung)
- Bezüge des österreichischen Verfassungsrechts zum europäischen Verfassungs- und Verwaltungsrecht