Die LV wird prüfungsimmanent abgehalten. Es besteht Anwesenheitspflicht, die kontrolliert wird. Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der LV zur negativen Beurteilung.
Darüber hinaus führt auch ein unentschuldigtes Fernbleiben von der ersten Einheit zur Abmeldung der LV, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Können Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen, müssen Sie uns dies vorab an mariana.kovacic-lukic@wu.ac.at bekanntgeben.