Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 02/07/23 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Thursday | 02/09/23 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Tuesday | 02/14/23 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Thursday | 02/16/23 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Tuesday | 02/21/23 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Die Lehrveranstaltung gibt einen Überblick über das System der sozialen Sicherheit in Österreich mit Schwerpunktsetzung beim Sozialversicherungsrecht (insb nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz, ASVG).
Bearbeitet werden insb Begriff, historische Entwicklung, Funktionen und die wichtigsten Teilgebiete des Sozial(versicherungs)rechts, Pflichtversicherung, SV-Träger, Meldungen und Beitragsrecht.
Leistungsrecht der Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung, Legalzession, DG-Haftungsprivileg, Verfahren in Sozialrechtssachen.
Skizzierung von Arbeitslosenversicherung, Mindestsicherung/Sozialhilfe, Sozialentschädigung/Versorgung und Pflegegeld.
HINWEIS: Die geplante Aufteilung der Lehrinhalte auf die einzelnen Einheiten finden Sie am Ende des Syllabus. Es kann aber aus organisatorischen Gründen zu Abweichungen von der geplanten Aufteilung kommen.
Nach dem Abschluss dieser LV haben die Studierenden Grundkenntnisse des geltenden österreichischen Sozialrechts erworben. Im Einzelnen sollen folgende Kenntnisse vorliegen:
1. Überblickswissen zum System, den Teilgebieten und den wichtigsten Rechtsgrundlagen des österreichischen Sozialrechts (insb des Sozialversicherungsrechts mit Schwerpunkt auf dem ASVG).
2. Auffinden und Heranziehen weiterführender sozialrechtlicher Judikatur, Fachliteratur und einschlägiger Internetquellen.
3. Kenntnis der sozialrechtlichen Fachterminologie.
4. Umsetzung der in der Vorlesung vermittelten Fachkenntnisse bei der Lehrveranstaltungsprüfung (LVP Grundzüge des Sozialrechts).
Bei dieser Lehrveranstaltung besteht keine "Anwesenheitspflicht".
Die Lernunterlagen, insbesondere die im Unterricht herangezogenen Präsentationsfolien, werden zeitgerecht unter dem Punkt "Dateiablage" auf Learn@WU hochgeladen. Außerdem werde ich kontinuierlich durch Sammel-E-Mails mit ergänzenden Erläuterungen und Informationen mit Ihnen Kontakt halten.
WICHTIG: Sie können sich unabhängig von der Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung für die LVP Grundzüge des Sozialrechts anmelden. Andererseits ersetzt die Anmeldung zu dieser Lehrveranstaltung die Anmeldung zur LVP Grundzüge des Sozialrechts nicht !!!
Systematische Vermittlung des Lehrstoffes anhand einer Powerpointpräsentation. Auf die Präsentationsfolien können Sie in der Dateiablage zu dieser LV auf Learn@WU zeitgerecht vor der ersten Unterrichtseinheit zugreifen. Auch weitere Begleitunterlagen der Lehrveranstaltungsleiterin sind auf Learn@WU verfügbar. Ergänzend gibt es in den einzelnen Unterrichtseinheiten praktische Hinweise zum Auffinden weiterführender sozialrechtlicher Fachliteratur, höchstgerichtlicher Judikatur und einschlägiger Internetquellen (zB der Sozialversicherungsträger). Außerdem Tipps für die erfolgreiche Anwendung der vermittelten Fachkenntnisse bei der LVP Grundzüge des Sozialrechts, die als MC-Test in den Großprüfungswochen abgehalten wird.
Im Rahmen der Lehrveranstaltung findet keine Leistungsbeurteilung statt. Die Vorlesung dient insbesondere der Vermittlung des Lehrstoffes für die Ablegung der LVP Grundzüge des Sozialrechts, die als MC-Test an drei Terminen pro Semester in den Prüfungswochen (Großprüfungen) abgehalten wird.
Für die Anmeldung bzw Ablegung der LVP Grundzüge des Sozialrechts ist die vorherige Teilnahme an der Vorlesung nicht erforderlich.
WICHTIG: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ersetzt die Anmeldung zur Prüfung nicht.
Sie müssen sich - gesondert - für die LVP Grundzüge des Sozialrechts anmelden !!! Achten Sie dabei auf die Einhaltung der Anmeldefrist für die Prüfung !!!
Die Teilnahme an der Lehrveranstaltung erfolgt entsprechend dem Studienplan für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht.
Dringend zu empfehlen sind Vorkenntnisse aus dem Fach Arbeitsrecht insb zum Individualarbeitsrecht (zB Abgrenzung von Beschäftigungsverhältnissen, Entgeltfortzahlung, Mutterschutz).
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