Syllabus

Title
4365 Strafrecht II: Strafprozessrecht
Instructors
Dr. Christoph Aichinger
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/17/23 to 02/21/23
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Master Programs
Dates
Day Date Time Room
Monday 03/06/23 08:00 AM - 10:00 AM D3.0.225
Monday 03/13/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 03/20/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 03/27/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 04/17/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 04/24/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 05/08/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 05/15/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 05/22/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 06/05/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 06/12/23 10:00 AM - 12:00 PM TC.2.03
Monday 06/19/23 10:00 AM - 12:30 PM TC.0.01
Contents

Es wird mit Hilfe von Praxisfällen die Strafprozessordnung und ihre Nebengesetzte dargestellt. Die Studierenden sollen einen Überblick über das Ermittlungsverfahren, die dort angewendeten Zwangsmaßnahmen, die Hauptverhandlung vor dem Einzelrichter, dem Schöffengericht und dem Geschworenengericht, aber auch über das Rechtsmittelverfahren erhalten. Vorausgesetzt werden grundlegende Kenntnisse über das materielle Strafrecht.

Learning outcomes

Die Studierenden sollen nach Absolvierung der Lehrveranstaltung einen vertieften Überblick über den Gang eines Strafverfahrens haben. Anhand von Praxisfällen soll das erlernte Wissen jeweils am Beginn der nächsten Lehrveranstaltung überprüft werden. Durch aktive Mitarbeit kann jeder Student das Gelernte in der Lehrveranstaltung referieren und durch entsprechende Mitarbeit seine Endnote verbessern. Der Ablauf eines strafprozessualen Verfahrens soll wiedergegeben werden können, die Unterschiede in den einzelenen Verfahrensarten sollen erkannt und die strafprozessualen Bestimmungen auf konkrete Fälle angewendet werden können. Die Studenten sollen auch ein Problembewusstsein hinsichtlich der Anwendung und Auslegung strafprozessualer Bestimmungen entwickeln, Lösungen kreieren und argumentativ darlegen können.

Attendance requirements

Die Anwesenheit ist verpflichtend. Zweimaliges Fehlen wird ohne weitere Begründung akzeptiert (spiegelt sich dann aber oft durch fehlendes Wissen bei der Klausur wieder). Die Anwesenheit wird über online Check-in und fallweise durch eine Unterschriftenliste kontrolliert.

Teaching/learning method(s)

Die Lehrveranstaltung wird mit PowerPoint Präsentation abgehalten.

Unter normalen Bedingungen verbringen wir einen Vormittag am Landesgericht für Strafsachen Wien, um die Anwendung der strafprozessualen Bestimmunge hautnah mitzuerleben.

Muster von Ermittlungsmaßnahmen, Enderledigungen der Staatsanwaltschaft (Diversion, Strafantrag, Anklageschrift), aber auch das Protokoll einer Hauptverhandlung und ein Urteil finden sich nach deren Besprechung bei den Lernmaterialien. Diese Aktivitäten fördern ein praxisnahes Lernen und bereiten den Studierenden auf den Berufsalltag vor.

Assessment

Grundvoraussetzung für ein Zeugnis ist eine positive Klausur (90 %), die gegen Ende des Semesters stattfindet, die regelmäßige Absolvierung der aufgetragenen Hausübungen (5%) und mündliche Mitarbeit (5%).

Für eine positive Klausur ist das Erreichen einer bestimmten Punkteanzahl erforderlich. Ist die Klausur negativ, bekommt man keinen positiven Abschluss.

Bei bestandener Klausur kann man die  erreichte Punkteanzahl durch entsprechende Präsentation der Hausübungen, aber auch durch sonstige Mitarbeit um maximal drei bis zu vier Punkte (10% von der Punkteanzahl der Klausur) erhöhen und dadurch eine bessere Endnote erlangen. 

Prerequisites for participation and waiting lists

Die Absolvierung des Bachelorstudiums.

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser nicht Teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, zugeteilt. Die Zuteilung in Phase II erfolgt nicht nach Wartelistenplatz, sondern nach Studienfortschritt.

Readings

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Recommended previous knowledge and skills

Grundkenntnisse des materiellen Strafrechts sind unbedingt erforderlich.

Availability of lecturer(s)

christoph.aichinger@justiz.gv.at

Last edited: 2022-11-24



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