Der Kurs wird in Form einer Kombination aus Vorlesung, Fallstudien und Diskussionen unterrichtet. Dies dient dazu, die im Kurs vermittelten Grundkonzepte in ihrer praktischen Anwendung darzulegen. Die Einheiten und die Endklausur finden nach Möglichkeit in Präsenz statt.
Die Lehrveranstaltungsunterlagen geben einen breiten Überblick über die fachspezifischen Rechtsfragen. Die darauf aufbauenden Diskussionen im Plenum ermöglichen den Studierenden ihren individuellen Lernerfolg während des Semesters zu überprüfen und erlauben eine sinnvolle Verteilung der Lernlast über die Dauer der Lehrveranstaltung.
Vorbereitungsunterlagen zu den einzelnen Einheiten werden jeweils in ausreichendem Abstand vor der jeweiligen Einheit bereitgestellt. Von den Studierenden wird erwartet, sich selbständig vertieft einzuarbeiten und die wesentlichen Rechtsfragen in kurzen Ausarbeitungen zu präsentieren. Diese Ausarbeitungen sind Teil der Beurteilung, ebenso wie die Diskussionsbeiträge in den LV-Einheiten.