Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Thursday | 03/09/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 03/16/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 03/23/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 03/30/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 04/13/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 04/20/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 04/27/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Friday | 04/28/23 | 09:00 AM - 11:00 AM | TC.0.01 |
Thursday | 05/04/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 05/11/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 05/25/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 06/01/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Thursday | 06/15/23 | 10:00 AM - 12:00 PM | TC.3.05 |
Friday | 06/23/23 | 11:00 AM - 02:00 PM | TC.0.01 |
Die LV setzt sich aus den Schwerpunkten Unternehmensrecht und Gesellschaftsrecht zusammen.
Unternehmensrecht:
- Unternehmerbegriff, Unternehmen, Anwendungsbereich UGB
- Firmenbuch, Firma, Prokura
- Unternehmenserwerb, Unternehmensübergang
- Absatzmittler
Gesellschaftsrecht:
- Allgemeiner Teil
- Personengesellschaften (OG, KG)
- Finanzierung und stille Gesellschaft
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im Unternehmens- und Gesellschaftsrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
- Zentrale Fragen und Elemente des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts zu definieren.
- Praxisnahe umfangreichere Fälle zu lösen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
- Die Fähigkeit juristische Fragestellungen anhand konkreter und umfangreicherer Fallbeispiele selbstständig zu analysieren.
- Die Fähigkeit die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen.
- Die Fähigkeit mündlich juristisch zu argumentieren.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Insgesamt führt mehr als zweimaliges Fernbleiben von der LV zur negativen Beurteilung. Entschuldigungen für das Fernbleiben sind (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.
Unentschuldigtes Fernbleiben in der ersten Einheit führt zur Abmeldung der LV, um Studierenden auf der Warteliste das Nachrücken zu ermöglichen. Können Sie an der ersten Einheit nicht teilnehmen, melden Sie sich bitte vor der Einheit per Mail ab.
Neben der Literatur steht ein umfangreiches Online-Angebot zur Verfügung (Lecture Casts, Übungsmaterialien, Folien, Vorbereitungsblätter), anhand derer die Studierenden das Grundlagenwissen erwerben. Die Einheiten dienen zur vertiefenden Diskussion der Lehrinhalte sowie zur Übung der Fall-Lösung.
Soweit es die Rahmenbedingungen erlauben, werden Präsenzeinheiten am Campus (falls nötig in kleineren Gruppen - Rotationsmodell) angeboten. Dieser Track richtet sich daher an Studierende, die Interesse an der Teilnahme an Präsenzeinheiten am Campus haben.
PI steht für prüfungsimmanente Lehrveranstaltung. Die gründliche Vorbereitung ist deshalb unerlässliche Voraussetzung für einen erfolgreichen Besuch der Lehrveranstaltung. Die entsprechenden Kapitel in den Lehrbüchern sind vor jeder Stunde selbständig zu erarbeiten. Die in den jeweiligen Einheiten zu besprechenden Übungsfälle werden vorab auf learn@WU in der Dateiablage zur Verfügung gestellt.
Leistungen für die Beurteilung:
- Zwischenklausur (30%)
- Endklausur (60%)
- Mitarbeit (10%)
Für eine positive Endnote müssen insgesamt mehr als 50 % erreicht werden.
Die Verwendung einer gebundenen unkommentierten Gesetzesausgabe bei den Klausuren ist erlaubt. Genauere Infos werden vor den Terminen bekannt gegeben.
Der Notenschlüssel gliedert sich wie folgt:
Ab 85,5 Punkte - Sehr Gut
Ab 73,5 Punkte - Gut
Ab 60,5 Punkte - Befriedigend
Ab 50,5 Punkte - Genügend
Bis 50 Punkte - Nicht Genügend
Die PI ist Teil des Hauptstudiums BA WiRe. Nach vollständiger Absolvierung der STEOP muss aus dem CBK die LV Grundlagen des Zivilrechts positiv absolviert sein um an der PI teilnehmen zu können. Das Zivilrecht (insb Allgemeiner Teil und gesetzliche Schuldverältnisse) wird für diese PI vorausgesetzt.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden Restplätze nach folgenden Kriterien vergeben:
1. Erfolgreiche Absolvierung der Lehrveranstaltung "Zivilrecht für Fortgeschrittene"
2. Studienfortschritt (nach ECTS-Punkten)
Bitte tragen Sie sich nur dann in die jeweilige Warteliste ein, wenn Sie tatsächlich an diesem Kurs teilnehmen können. Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
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