Syllabus
Registration via LPIS
- Dynamische Investitionsrechnung unter Berücksichtigung von Steuern
- Steuerliche Vorteilhaftigkeitvergleiche einander ausschließender Investitionsbegünstigungen qualitativ und quantitativ (Steuerbarwertberechnungen, Vollständiger Finanzplan)
- Entscheidungsneutrale Besteuerung
- Verlustbeteiligungsmodelle und Bauherrenmodelle
- Regelungen zur Nicht-Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen
- Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensfinanzierung
Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage:
- eine dynamische Investitionsrechnung unter Berücksichtigung von Steuern durchzuführen
- die steuerliche Vorteilhaftigkeit sich einander ausschließender Investitionsbegünstigungen anhand von Steuerbarwertberechnungen sowie vollständigen Finanzplänen zu beurteilen
- Verlustbeteiligungsmodelle und Bauherrenmodelle zu berechnen und deren Vorteilhaftigkeit unter Berücksichtigungen steuerlicher Restriktionen zu evaluieren
- verschiedene Aspekte der Unternehmensfinanzierung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zu beurteilen und die Vorteilhaftigkeit einzelner Finanzierungsarten (u.a. hybrider Finanzierung) zu bestimmen
- Regelungen zur Nicht-Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen zu kennen und die darauf aufbauenden Gestaltungsmöglichkeiten und zu beurteilen
- sich mit einer geänderten Rechtslage auseinanderzusetzen, Gestaltungsmöglichkeiten aus Übergangsregelungen und Neuregelungen zu erkennen, und die Steuerplanung zu konzipieren
- Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensfinanzierung zu erkennen und Vorteilhaftigkeitsüberlegungen anhand von Veranlagungssimulationen sowie Steuerbarwertberechnungen vorzunehmen
Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventinnen und Absolventen außerdem in der Lage:
- Steuerliche Fragestellungen kritisch zu reflektieren und zu diskutieren
- Aktiv am steuerlichen Diskussionsprozess teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten
- Case Studies im steuerlichen Kontext zu lösen
- Wissenschaftliche Recherche von Rechtsgrundlagen und deren Interpretation durchzuführen
- Gesetze, Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung zu finden, auf Anwendbarkeit in spezifischen Sachverhalten zu prüfen und anzuwenden
- Die im Lichte der jeweiligen Vorteilhaftigkeitserwägungen passenden Methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu identifizieren und anzuwenden
Die Lehrveranstaltung wird einerseits durch Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters, andererseits durch Lösung und Diskussion kleinerer Fallstudien unter Einbeziehung der Studierenden umgesetzt. Damit besteht die Lehrveranstaltung aus einer Mischung aus Vorlesung, Diskussion und regelmäßigen Übungen. Der Vortrag dient dazu, das erforderliche steuerrechtliche Vorwissen zu vermitteln und den Gesamtzusammenhang der steuerlichen Gewinnermittlung sowie der Unternehmensbesteuerung darzustellen. Hierbei steht ein Foliensatz mit Angaben zu weiterführender Literatur zur Verfügung, sodass Studierende durch Selbststudium die Veranstaltung vor- und nachbereiten können. Im Rahmen kleinerer Fallstudien werden die so erworbenen Kenntnisse angewendet, um den selbständigen Umgang mit unternehmenssteuerlichen (Spezial-)Fragen und deren anwendungsorientierter Lösung zu vermitteln. Studierende lernen anhand von Übungsaufgaben, Praxisbeispielen und Fallstudien die Konzepte und Methoden anzuwenden und zu vertiefen.
Die Lehrveranstaltung wird gemeinsam mit zwei anderen Lehrveranstaltungen des Spezialisierungsfachs Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Rahmen einer Gesamtprüfung (Modulprüfung) beurteilt. Damit wird sichergestellt, dass die spezifischen Inhalte dieser Lehrveranstaltung in den Gesamtzusammenhang des Spezialisierungsfachs gestellt werden können. Für den Antritt zur Modulprüfung ist die Teilnahme (aktive Teilnahme, 50 % Anwesenheit) an allen 3 LVs erforderlich.
Die Modulprüfung umfasst:
- Steuern und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen,
- Umgründungen,
- Internationale Steuerlehre
Die Modulprüfung beläuft sich auf 3 Stunden. Sie setzt sich aus kleineren Fallstudien und Beispielen zusammen, deren Lösung zu berechnen und zu begründen ist. Dabei ist der Verweis auf die bestehenden Rechtsgrundlagen erforderlich. In geringerem Umfang sind auch Theoriefragen zu beantworten. Die Modulprüfung gilt als positiv absolviert, wenn mehr als die Hälfte der maximal erreichbaren Punktezahl erreicht wurde und aus jedem Teilgebiet zumindest ein Drittel der maximal erreichbaren Punktezahl.
Teilnahmevoraussetzung für die MPV "Steuern und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen" ist die positive Absolvierung der PI "Einführung in das Masterstudium".
Die Zulassung zur Modulprüfung aus Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre setzt zusätzlich die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ und die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen „Umgründungen“, „Steuern und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen“ sowie „Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ voraus.
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