- Allgemeines Zivilrecht
- Persönliche und dingliche Kreditsicherheiten
- Allgemeines Unternehmensrecht, Firmenbuch
- Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
- Gesellschaftsrecht (allgemeines Gesellschaftsrecht und Rechtsformwahl, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)
- Finanzierung und Kapitalmarktrecht
- Jahresabschluss und Abschlussprüfung
Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Thursday | 03/16/23 | 10:00 AM - 01:00 PM | D5.0.002 |
Thursday | 03/23/23 | 10:00 AM - 01:00 PM | D5.0.002 |
Thursday | 03/30/23 | 10:00 AM - 01:00 PM | D5.0.002 |
Thursday | 04/13/23 | 10:00 AM - 01:00 PM | D5.0.002 |
Thursday | 04/20/23 | 08:30 AM - 10:30 AM | TC.0.10 Audimax |
Thursday | 04/27/23 | 10:00 AM - 01:00 PM | D5.0.002 |
Thursday | 05/11/23 | 10:00 AM - 01:00 PM | D5.0.002 |
Thursday | 05/25/23 | 10:00 AM - 01:00 PM | D5.0.002 |
Thursday | 06/01/23 | 10:00 AM - 01:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 06/07/23 | 08:00 AM - 11:00 AM | TC.0.10 Audimax |
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im wirtschaftnahen Privatrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, zentrale Fragen und Elemente des wirtschaftsnahen Privatrechts (Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) zu erkennen und zu verstehen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
- Die Fähigkeit, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele selbstständig zu analysieren
- Die Fähigkeit, die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen
- Die Fähigkeit, mündlich juristisch zu argumentieren
- Die Fähigkeit, juristische Problemstellungen gemeinsam mit KollegInnen zu diskutierten und zu lösen
- Die Fähigkeit, maßgebende Wertungen des Gesetzgebers zu verstehen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen
Es handelt sich um eine prüfungsimmanente LV mit Anwesenheitspflicht. Insgesamt dürfen maximal zwei Einheit versäumt werden, eine vorherige Entschuldigung ist nicht erforderlich.
In der ersten Einheit besteht absolute Anwesenheitspflicht. Wenn Studierende in der ersten Einheit unentschuldigt fehlen, werden sie abgemeldet und die frei gewordenen Plätze werden an Studierende auf der Warteliste vergeben.
Die theoretischen Grundlagen sind von den Studierenden vor den jeweiligen LV-Terminen anhand des Skriptums und der zusätzlich auf Learn@WU zur Verfügung gestellten Materialien (Lecture Casts, Inhaltsdarstellungen, Übungs- und Kontrollaufgaben, Folien) zu erarbeiten. In den Einheiten wird der Stoff anhand von Fällen, die vor den jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden, diskutiert und vertieft.
Studierende sollten vor der Anmeldung zur Lehrveranstaltung sicherstellen, dass sie ausreichend Zeit für die umfangreiche Vor- und Nachbereitung der Einheiten sowie für die Vorbereitung auf die Prüfungen haben.
Soweit es die Rahmenbedingungen erlauben, werden Präsenzeinheiten am Campus stattfinden.
Die Beurteilung erfolgt anhand einer Zwischenklausur, einer Endklausur sowie mündlicher Mitarbeit. Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden: Maximal 20 durch Mitarbeit (mündliche Beteiligung in der Stunde), 35 bei der Zwischenklausur und 45 im Rahmen der Endklausur. Für eine positive Beurteilung sind 51 Punkte erforderlich.
Mündliche Mitarbeit (20 Punkte): Die Bewertung der mündlichen Mitarbeit wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Der Stoff für die jeweilige Einheit ist vor jeder Einheit vorzubereiten. Mitarbeitspunkte können durch qualifizierte Wortmeldungen in der Einheit erreicht werden. Für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.
Zwischenklausur (35 Punkte): Aufgabe ist es, kleine Fälle (ähnlich der Falllösungen in den Einheiten) rechtlich zu lösen. Grundlage ist der bis dahin durchgenommene Stoff. Arbeitszeit sind 60 Minuten.
Endklausur (45 Punkte): Die Endklausur überprüft nicht nur die Fähigkeit, den Inhalt der Vorschriften und Regeln wiederzugeben, sondern auch diese praktisch anzuwenden. Aufgabe ist es, kleine Fälle rechtlich zu beurteilen und zu lösen. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der Begründung an. Regelmäßige Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen ist erfahrungsgemäß für Studierende unbedingt notwendig, um diese Fähigkeiten zu erwerben. Arbeitszeit sind 90 Minuten.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz. Um eine interaktive Diskussion in den Online-Einheiten sowie eine individuelle Betreuung der Studierenden sicherstellen zu können, ist eine Aufstockung der Lehrveranstaltung nur eingeschränkt möglich.
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Die Lehrveranstaltung baut auf den Inhalten der Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht I auf. Die Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts (insbesondere Vertragsabschluss, allgemeines und besonders Schuldrecht, Mehrpersonalität, persönliche und dingliche Kreditsicherheiten) sind bereits in der Literatur zur LVP WPR I dargestellt und sollten vor Beginn von WPR II unbedingt wiederholt werden.
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