Syllabus
Registration via LPIS
In der Lehrveranstaltung soll das Zusammenwirken von Unionsrecht mit nationalem Recht, insbesondere mit dem österreichischem Verwaltungsrecht behandelt werden. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf europäischen Strukturprinzipien liegen, die bei der Durchführung von Unionsrecht Bedeutung haben. Es sollen mögliche Konflikte zwischen unionalen und nationalen Regeln und Prinzipien erarbeitet und dargestellt und Lösungen vorgeschlagen werden. Behandelt werden die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, die Vorgaben für den primären und sekundären Rechtsschutz gegen Verwaltungshandeln in unionalen Kontexten sowie das Eigenverwaltungsrecht der EU.
Im Einzelnen:
- Umsetzung von Richtlinien
- EU-rechtskonforme Interpretation
- Subjektive öffentliche Rechte und Parteistellung
- EU-Recht und Verwaltungsgerichtsbarkeit
- Liberalisierung/Regulierung
- Staatshaftung/Amtshaftung
- Vorläufiger Rechtsschutz
- EU-Recht und Verfassungsgerichtsbarkeit
- Europäische Verwaltungskooperation
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden in der Lage sein:
• Fragen zum Einfluss des EU-Rechts auf das österreichische Öffentliche Recht zu identifizieren
• Fälle aus diesem Themenbereich selbständig zu lösen und eine schriftliche Falllösung zu erarbeiten
• Entwicklungen im österreichischen und europäischen Verwaltungsrecht weiterzuverfolgen und nachzuvollziehen.
Die LV ist prüfungsimmanent. Der Stoff soll an Hand von Fallbeispielen bzw Themengebieten erarbeitet werden, wobei auf eine umfassende Aufbereitung des dem jeweiligen Fall zu Grunde liegenden Themenbereichs geachtet werden soll. Die einzelnen Fälle bzw Themenbereiche, die auf learn@wu zur Verfügung gestellt werden, sollen in der LV gemeinsam nach Kurzreferaten der Studierenden besprochen und diskutiert werden. Die zu bearbeitenden Themen werden ca. 10 Tage vorher auf mylearn zur Verfügung gestellt.
Die Beurteilung erfolgt auf Grund der mündlichen Mitarbeit, einem Kurzreferat (ca 10 bis 15 Min; Themenvergabe ca. 10 Tage vorher) und einer schriftlichen Ausarbeitung zu diesem Referat (ca. 8 Seiten). Alle drei Teilleistungen bilden zu je einem Drittel die Gesamtnote.
Um die Lehrveranstaltung positiv abzuschließen, müssen insgesamt 51% der Gesamtpunkte erreicht werden.
Es gilt folgender Notenschlüssel: ab 51 P.: genügend, ab 62,5 P.: befriedigend, ab 75 P.: gut, ab 87,5 P.: sehr gut.
Wenn Sie sich an der LV angemeldet haben aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe erfolgt während der Anmeldefrist nach dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die noch freien LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine Zuteilung zum Planpunkt erhalten haben, nach Studienfortschritt zugeteilt.
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Kenntnisse in Europarecht und Öffentlichem Recht (Fachprüfungsniveau)
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