Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Saturday | 04/22/23 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Saturday | 05/13/23 | 02:30 PM - 05:30 PM | TC.5.15 |
Saturday | 05/20/23 | 02:30 PM - 05:30 PM | TC.5.15 |
Saturday | 05/27/23 | 02:30 PM - 05:30 PM | TC.5.15 |
Saturday | 06/03/23 | 02:30 PM - 05:30 PM | TC.5.15 |
Saturday | 06/10/23 | 02:30 PM - 05:30 PM | TC.5.15 |
Friday | 06/23/23 | 08:00 AM - 11:00 AM | TC.0.10 Audimax |
Neue Struktur des Lehrprogramms Öffentliches Recht
Um den Studierenden des Öffentlichen Rechts eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, werden die PI Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ sowie die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ künftig stärker aufeinander bezogen. Ziel ist ein strukturierter Ablauf, der es ermöglicht, die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar zu machen. Daran anschließend kann im Folgesemester die Fachprüfung absolviert werden.
Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.
Daran anschließen werden sich als zweiter Block der öffentlichrechtlichen Ausbildung die „Integrierten Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und die „Integrierten Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“. Hier soll in kleineren Gruppen geübt werden, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS werden mit einem Eingangstest beginnen, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.
In einem dritten Block soll im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ anhand von Case Studies eine konkrete Prüfungsvorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht angeboten werden.
Der Inhalt der vorliegenden LV dient der fallorientierten Vertiefung der in der zweigeteilten FPV „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“ erworbenen Kenntnisse und setzt ihren Besuch voraus. Aus diesem Grund beginnt die vorliegende LV erst nach Beendigung des ersten Teils der FPV, der am Semesterbeginn eine geblockte mehrwöchige Vermittlung der Kerninhalte des Stoffes im Stil einer Vorlesung zum Ziel hat und auch auf den Einstiegstest vorbereitet.
Ziel ist es, die im ersten geblockten Teil der FPV „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“ erworbenen Kenntnisse zu vertiefen. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollten die Studierenden in der Lage sein, schriftliche Falllösungen zu facheinschlägigen Problemstellungen selbständig auszuarbeiten. Die LV dient zur gezielten Vorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht. Zu diesem Zweck werden im zweiten Teil der FPV „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“ im unmittelbaren Vorfeld der schriftlichen Fachprüfung Öffentliches Recht zusätzlich Case Studies diskutiert. Zur Sicherstellung des Lernerfolges ist eine kontinuierliche aktive Mitarbeit der Studierenden notwendig und erwünscht.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Unentschuldigtes Nichterscheinen (oder nicht pünktliches Erscheinen) zum ersten Termin führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes! Eine Anwesenheit von mindestens 80 % ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.
Im Zentrum steht die Fallbearbeitung auf Basis der im ersten Teil der FPV „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“ vermittelten Inhalte; von Seiten der Studierenden ist Vorbereitung und aktive Mitarbeit erforderlich. Nähere Informationen (inkl. empfohlener Literatur) zu dieser Lehrveranstaltung werden auf Learn@wu bereitgestellt.
Die LV ist prüfungsimmanent. Zur positiven Absolvierung der LV sind drei Teilleistungen erforderlich:
• Eingangstest (20% der Gesamtnote)
• Mitarbeit (20% der Gesamtnote)
• schriftliche Endklausur (60% der Gesamtnote)
Die schriftliche Endklausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.
Aufrechtes Bachelorstudium Wirtschaftsrecht mit abgeschlossener Studieneingangsphase. Dringend empfohlen wird der begleitende Besuch der FPV „Verfassungs- und allgemeines Verwaltungsrecht“, da die LV mit einem Einstiegstest beginnt.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
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Vorkenntnisse im öffentlichen Recht erforderlich (Stoff der LVP Einführung in die Rechtswissenschaften und GÖR sowie Absolvierung des ersten Teils der FPV Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht)
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