Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 03/08/23 | 03:30 PM - 06:30 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 03/15/23 | 03:30 PM - 06:30 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 03/22/23 | 03:30 PM - 06:30 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 03/29/23 | 03:30 PM - 06:30 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 04/12/23 | 03:30 PM - 06:30 PM | TC.3.21 |
Wednesday | 04/19/23 | 03:30 PM - 06:30 PM | TC.3.21 |
Tuesday | 04/25/23 | 04:00 PM - 06:30 PM | TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE |
Wednesday | 05/03/23 | 03:30 PM - 05:00 PM | TC.1.01 OeNB |
Die Lehrveranstaltung bietet eine Einführung in den Ablauf des Strafverfahrens.
Die Studentinnen und Studenten sollen in der LV die Grundzüge der unterschiedlichen Verfahrensabschnitte (also Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren und Rechtsmittelverfahren) ebenso wie die handelnden Akteuere im Strafprozess (Polizei, Richter*in, Staatsanwaltschaft, Beschuldigte/r, Verteidiger*in), die wesentlichsten Verfahrensvorgänge (Beweismittel, Beweisaufnahme, einzelne Ermittlungsmaßnahmen) und grundlegende Verfahrensvorgaben (insb solche nach Art 6 EMRK - faires Verfahren) kennenlernen.
Die Studierenden sollten in der Lage sein, einen Strafprozess in seinen Grundzügen zu analysieren, um ohne großen Aufwand nach Studienabschluss in die Berufspraxis mit Strafrechtsbezügen (Gerichtsjahr; Ausbildung in Rechtsberufen oder bei der Polizei) einsteigen zu können.
Es herrscht Anwenheitspflicht bei allen LVs. Wer mehr als zwei Lehrveranstaltungstermine versäumt, darf nicht zur Klausur antreten und bleibt damit ohne Abschluss.
Vortrag mit Power-Point-Präsentation in Präsenzeinheiten. Die wesentlichsten Folien des Vortrags sind für die Studenten über MYLEARN zugänglich.
Die dabei durchgenommenen Materienfelder werden anhand von Praxisbeispielen vertieft, die im über MYLEARN zugänglichen Handout abgedruckt sind.
Für die Mitarbeit an der Lösung der ausgegebenen, im Handout zu findenden Praxisbeispiele gibt es Punkte. Gewichtung: 10 % der Endbeurteilung bei positiver Beurteilung der schriftlichen Prüfungen.
Des weiteren muss bis zum Klausurtermin eine Hausarbeit (Ausgabe eine Woche vor dem Klausurtermin) fertiggestellt (max. 10 Seiten) und in einer Word-Datei bis spätestens um 15 Uhr des Klausurtermins abgeliefert werden. Gewichtung: 30 % der Endbeurteilung.
Hauptbeurteilungskriterium für die Endnote ist die zu schreibende Klausur (ein Fall, der innerhalb von 90 Minuten gelöst werden muss). Gewichtung: 60 % der Endbeurteilung
Die Hausarbeit wird zu einem Drittel und die Klausur zu zwei Dritteln gewichtet und auf dieser Basis eine vorläufige Endnote ermittelt. Ein dabei erzieltes positives Ergebnis kann durch die Mitarbeitspunkte (maximal drei werden dazu herangezogen) um höchstens einen Grad in der Notenskala verbessert werden.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, zugeteilt. Die Zuteilung in Phase II erfolgt nicht nach Wartelistenplatz, sondern nach Studienfortschritt.
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Strafrecht Allgemeiner Teil
Strafrecht Besonderer Teil, und zwar folgende Abschnitte: erster, dritter, sechster, siebenter, zehnter, zwölfter, dreizehnter, neunzehnter, zwanzigster, einundzwanzigster sowie zweiundzwanzigster Abschnitt des StGBs
§§ 27 - 30 SMG, §§ 35 - 37 SMG
§§ 1 - 19 JGG, §§ 27 - 29 JGG, §§ 31a - 32a JGG, §§ 34 - 43 JGG, § 46a JGG
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