Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 08/28/23 | 04:00 PM - 08:00 PM | TC.5.01 |
Thursday | 08/31/23 | 04:00 PM - 08:00 PM | TC.5.01 |
Monday | 09/04/23 | 04:00 PM - 08:00 PM | TC.5.01 |
Friday | 09/08/23 | 03:00 PM - 05:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Monday | 09/18/23 | 04:00 PM - 08:00 PM | TC.5.01 |
Thursday | 09/21/23 | 04:00 PM - 08:00 PM | TC.5.01 |
Monday | 09/25/23 | 04:00 PM - 08:00 PM | D3.0.233 |
Thursday | 09/28/23 | 03:00 PM - 05:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit Fragestellungen des wirtschaftnahen Privatrechts, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts liegt.
- Allgemeines Zivilrecht
- Persönliche und dingliche Kreditsicherheiten
- Allgemeines Unternehmensrecht, Firmenbuch
- Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext
- Gesellschaftsrecht (allgemeines Gesellschaftsrecht und Rechtsformwahl, Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften)
- Finanzierung und Kapitalmarktrecht
- Jahresabschluss und Abschlussprüfung
Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im wirtschaftnahen Privatrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, zentrale Fragen und Elemente des wirtschaftsnahen Privatrechts (Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) zu erkennen und zu verstehen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
- Die Fähigkeit, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele selbstständig zu analysieren
- Die Fähigkeit, die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen
- Die Fähigkeit, mündlich juristisch zu argumentieren
- Die Fähigkeit, juristische Problemstellungen gemeinsam mit KollegInnen zu diskutierten und zu lösen
- Die Fähigkeit, maßgebende Wertungen des Gesetzgebers zu verstehen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen
Es handelt sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung mit Anwesenheitspflicht.
Insgesamt dürfen maximal einer Einheit versäumt werden, eine vorherige Entschuldigung ist nicht erforderlich. Teilleistungen die während Zeiten der Abwesenheit erworben werden konnten (Mitarbeitspunkte), können nicht nachgeholt werden.
In der ersten Einheit besteht absolute Anwesenheitspflicht. Wenn Studierende in der ersten Einheit unentschuldigt fehlen, werden sie abgemeldet und die frei gewordenen Plätze werden an Studierende auf der Warteliste vergeben.
Präsentation theoretischer Grundlagen und anschließendes gemeinsames Erarbeiten des Stoffes anhand von Fallbeispielen. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Beim Abschlusstest in der letzten Einheit sind 60 Punkte zu erreichen.
Bei der Zwischenklausur können Sie 22 Punkte erreichen.
Durch mündliche Mitarbeit können Sie in jeder Einheit 3 Punkte sammeln, insgesamt sind daher ebenso 18 Punkte zu erreichen.
Notenschlüssel
>50 Punkte: genügend (4)
>60 Punkte: befriedigend (3)
>75 Punkte: gut (2)
>87 Punkte: sehr gut (1)
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind UNBEDINGT notwendig.Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden 20 Plätze nach Studienfortschrift (nach ECTS-Punkten) vergeben. Bitte tragen Sie sich nur dann in die jeweilige Warteliste ein, wenn Sie tatsächlich an diesem Kurs teilnehmen können.
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