Diese dreistündige Lehrveranstaltung kombiniert die Konzepte der beiden ursprünglichen Lehrveranstaltungen „Grundlagen des Europäischen Arbeits- und Sozialrechts“ und „Spezialthemen zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht“. Die Lehrveranstaltung besteht dementsprechend aus zwei Teilen. In den ersten Einheiten werden die wichtigsten Rechtsbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts gemeinsam aufgearbeitet (Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Entsendung, Gleichbehandlung, atypische Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeit und Mindesturlaub, Betriebsübergang, Massenentlassung, Sozialrechtskoordinierung etc). Dabei werden aktuelle Entscheidungen des EuGH analysiert, der entsprechende rechtliche Rahmen (insb die entsprechenden EU-RL) erörtert und Fallbeispiele besprochen. Die Studierenden müssen für die jeweiligen Einheiten Fallbeispiele aufgrund des vorher besprochenen Stoffs eigenständig lösen. Diese Fälle werden in den Einheiten gemeinsam besprochen.
In den darauf folgenden Einheiten präsentieren die Studierenden ausgewählte Spezialfragen des europäischen Arbeits- und Sozialrechts, die sie selbständig aufgearbeitet haben, in einem Referat. Die Schwerpunkte des Referats bilden die Analyse ausgewählter Judikatur und die Darstellung der verschiedenen Meinungen zu Problembereichen in der Fachliteratur. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion über die jeweiligen Themenkomplexe mit dem Ziel einer genaueren Problemanalyse und der Beantwortung allfälliger Fragen.
Dieser Teil der LV zielt neben der Vertiefung in einem Spezialgebiet und dem Gewinnen von Fachkenntnissen auch auf die Übung der Haltung eines Kurzreferats ab.
In der letzten Einheit findet die Klausur über den Gesamtstoff der PI statt.