Syllabus
Registration via LPIS
Die Lehrveranstaltung wird grundlegende Fragen des Kapitalmarktrechts behandeln. Ein auch nur nahezu vollständige Behandlung des Kapitalmarktrechts ist aufgrund der Stofffülle und der Dynamik des Rechtsgebiets jedenfalls nicht möglich. Vielmehr geht es um Grundlagen und einzelne Aspekte,wobei der Schwerpunkt nicht auf dem Produktvertrieb liegt, sondern auf gesellschaftsrechtsnahen Themen sowie Strukturfragen. Dazu gehören folgende Themen:
- Ziele des Kapitalmarktrechts
- Harmonisierung und Aufsicht
- Information am Primär- und Sekundärmarkt
- Insiderhandel und Marktmanipulation
- Übernahmeangebote
- Nachhaltigkeit am Kapitalmarkt
- Kryptowerte
Die Themen werden in Kooperation mit der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) erarbeitet. Es werden daher auch Mitarbeiter der FMA an den Einheiten teilnehmen.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:
- Kapitalmarktrechtliche Detailfragen richtig in das Gesamtsystem des Kapitalmarktrechts einzuordnen.
- Die Methodik fortgeschrittenen wissenschaftlichen juristischen Arbeitens eigenständig auf kapitalmarktrechtliche Fragestellungen anzuwenden.
- Strukturiert und zielgruppengerecht die Ergebnisse in einem Vortrag zu präsentieren.
- Aktuelle Fragestellungen mit praxisrelevantem Bezug zu analysieren und mit Experten zu diskutieren.
Es besteht Anwesenheitspflicht.
Einmaliges Fehlen ist gestattet, wiederholte Abwesenheit ist nur aus wichtigem und belegtem Grund zulässig. Bei Fehlzeiten oder Abwesenheiten wird jedenfalls um persönliche Kontaktaufnahme (per Mail) ersucht.
Der Unterricht wird in Präsenz abgehalten.
Grundsätzlich haben sich die Studierenden auf die Einheiten vorzubereiten. Die Schlüsselaspekte werden dann im Dialog bzw über Präsentationen der Studierenden behandelt. Ergänzend wird der Stoff durch Gastvorträge angereichert.
Keine formellen Voraussetzungen. Vorhergehender bzw zumindest gleichzeitiger Besuch der Lehrveranstaltung Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht ist inhaltlich erforderlich.
Die ersten 25 Plätze werden während der Anmeldefrist im „first-come, first-served Prinzip“ via LPIS vergeben.
Nach Ablauf des Anmeldezeitraums erfolgt eine Nachmeldung von 5 Personen nach Studienfortschritt aus der Warteliste der LV.
Die Studierenden sind daher angehalten, sich in die Warteliste bei der jeweiligen LV (im System) einzutragen, falls nicht auf Anhieb eine Anmeldung möglich war bzw. sie keinen Platz erhalten haben.
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Kenntnisse des Gesellschaftsrechts und erste Grundkenntnisse des Kapitalmarktrechts. Vorhergehender bzw zumindest gleichzeitiger Besuch der Lehrveranstaltung Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht ist inhaltlich erforderlich.
Per Mail: Martin.Winner@wu.ac.at
Per Mail: Philipp.Fidler@wu.ac.at
Office Management: Julia.Emberger@wu.ac.at
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