- Diskussion
- Schriftsätze
- Plädoyer
Zum Abschluss der LV sind 3 Teilleistungen notwendig:
1. Erstellung eines Schriftsatzes (Klage im arbeitsrechtlichen Verfahren) - 30 %
2. Beantwortung des Schriftsatz (vergleichbar einer Klagebeantwortung) - 30 %
3. Mündliche Verhandlung am ASG - 40 %
Nähere Informationen werden in der Vorbesprechung bekanntgegeben.