Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 03/06/23 | 01:30 PM - 05:00 PM | D3.0.218 |
Monday | 03/13/23 | 01:30 PM - 05:00 PM | D3.0.218 |
Monday | 03/20/23 | 01:30 PM - 05:00 PM | D3.0.218 |
Monday | 03/27/23 | 01:30 PM - 05:00 PM | D3.0.218 |
Monday | 04/17/23 | 01:30 PM - 05:00 PM | D3.0.218 |
Monday | 04/24/23 | 01:30 PM - 05:00 PM | D3.0.218 |
Monday | 05/08/23 | 01:30 PM - 05:00 PM | D3.0.218 |
Im Rahmen der LV werden folgende Themen behandelt:
1. Die Einführung in die Rechtsvergleichung: Begriff und Gegenstand der Rechtsvergleichung; Arbeitsmethodik bei der Vergleichung des ausländischen Rechts mit dem österreichischen Recht; Rechtsfamilien und Zugehörigkeit der mittel- und osteuropäischen Rechtssysteme zu den Familien.
2. Vergleichung der einzelnen Rechtsgebiete und Rechtsinstitute, z.B. Vertragsrecht, Eigentumserwerb, Kreditsicherheiten, Gesellschaftsrecht, Investitionskontrolle, Konzern.
3. Wirtschaftsrecht der einzelnen Länder - insbesondere Polen, Russland, Tschechien, Ungarn - präsentiert durch Gastvortragende. Möglich auch Gastvorträge zum belarussischen, ukrainischen, bulgarischen oder serbischen Recht.
Die Studierenden werden lernen, die Rechtssysteme der Länder in Mittel- und Osteuropa zu erkennen und zu unterscheiden und die jeweiligen Systemmerkmale mit dem österreichischen Recht zu vergleichen. Einfache, praxisbezogene Fallbeispiele werden selbständig gelöst und die Ergebnisse präsentiert.
Diese LV fördert außerdem:
• Fähigkeit, komplexe Rechtsprobleme, Zusammenhänge und Auswirkungen zu erfassen;
• Kompetenz zum Vergleich und zur kritischen Beurteilung von unterschiedlichen rechtlichen Lösungen, Stärken, Schwächen und Risiken zu erkennen und zu bewerten;
• Fähigkeit zum effizienten und kritischen Umgang mit Informationsquellen im Ausland;
• Argumentationsfähigkeit bei Lösung von Fallbeispielen und Diskussionen;
• Kommunikationsfähigkeit bei der Präsentation von Lösungen;
• Fähigkeit, unterschiedliche Perspektiven eines Sachverhalts zu übernehmen und nachzuvollziehen.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Diese wird kontrolliert. Einmaliges unentschuldigtes Fernbleiben ist erlaubt.
Es findet Präsenzunterricht statt.
Lehrmethoden: Vortrag, Gastvortrag, Fallbeispiele, Diskussion.
Lernmethoden: Teilnahme an Diskussionen, Lösung einfacher Fallbeispiele, Präsentation, Selbststudium anhand der ausgegebenen Unterlagen und Skripten.
Die Endnote setzt sich aus drei Teilbeurteilungen zusammen:
- die schriftliche Prüfung (für die positive Beurteilung müssen Studierende mind. 51% der max. Punktezahl erreichen), ergibt 65% der Gesamtnote,
- die aktive Mitarbeit (bis zu 15% der Gesamtnote) - hier werden schlüssige Argumentation und begründete Lösungsvorschläge für Fallbeispiele benotet,
- eine selbständig ausgearbeitete Präsentation (20% der Gesamtnote) - Inhalte, klare Struktur und gute Präsentation sind von Bedeutung.
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Sprechstunden am Forschungsinstitut für Mittel- und Osteuropäisches Wirtschaftsrecht an der WU nach Vereinbarung.
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