Anwesenheitspflicht
In prüfungsimmanenten Lehrveranstaltungen (PI-LV) besteht Anwesenheitspflicht.
Sollte es durch einen wichtigen Grund zu einem Fehlen in einer Lehrveranstaltung kommen, so können maximal 20% der gesamten Lehrveranstaltungsdauer durch eine Zusatzleistung kompensiert werden. Bei kumulierten Abwesenheiten von über 20% ist die Lehrveranstaltung zu wiederholen. Für die Fehlzeit ist ggf. eine Bestätigung (z.B. ärztliches Attest) vorzulegen.
Wichtige Gründe sind lt. Prüfungsordnung der WU all jene, die außerhalb der Disposition des Studierenden liegen (Erkrankung, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen). Berufliche Verpflichtungen werden nicht als wichtiger Grund im Sinne der Prüfungsordnung angesehen, da diese in der Disposition der Studierenden liegen.