Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Friday | 10/20/23 | 01:30 PM - 04:30 PM | TC.5.03 |
Monday | 10/23/23 | 01:00 PM - 04:00 PM | TC.3.03 |
Monday | 10/30/23 | 09:00 AM - 11:00 AM | TC.0.10 Audimax |
Friday | 11/03/23 | 01:30 PM - 04:30 PM | TC.4.01 |
Friday | 11/10/23 | 01:30 PM - 04:30 PM | TC.1.02 |
Thursday | 11/23/23 | 01:00 PM - 03:00 PM | TC.0.10 Audimax |
- Einführung in die Rechnungslegung nach UGB und IFRS
- Maßgeblichkeitsprinzip
- Wirtschaftliches Eigentum
- Leasing im UGB
- Bewertungswahlrechte im UGB, insbesondere Abschreibungswahlrechte
- Finanzanlagevermögen im UGB
- Immaterielle Vermögensgegenstände im UGB und in den IFRS
- Latente Steuern nach UGB und in den IFRS
- Eigenkapital im UGB und in den IFRS
- Die Gewinn- und Verlustrechnung
- Bestandteile des Jahresabschlusses
Am Ende des Kurses werden Studierende
- eine ganzheitliche Sicht der Rechnungslegung nach UGB erlangt haben
- ausgewählte Themen im Einzelabschluss nach UGB und nach IFRS bilanziell darstellen können
- Unterschiede zwischen dem nationalen und dem internationalen Rechnungslegungssystem kennen
- Rechtliche Rahmenbedingungen der Rechnungslegung und deren Entwicklung über die Zeit beschreiben können
- Die Verankerung der Rechnungslegung im nationalen Rechtsrahmen verstehen
- die Bedeutung des Jahresabschlusses und seiner Bestandteile für die finanzwirtschaftliche Situation eines Unternehmens verstehen.
Außerdem werden Studierende nach Abschluss des Kurses folgende Kenntnisse haben:
- Praxisbezogene Anwendung des theoretisch erworbenen Wissens, um eigenständig vorgegebene Sachverhalte im Rahmen der Jahresabschlusserstellung bilanziell darstellen zu können (gegebenenfalls auf Basis aufbereiteter Informationen)
- Eigenständige Interpretation von Kommentarliteratur, anhand derer konkrete Sachverhalte gelöst werden können
- Erkennen von Wechselbeziehungen der Rechnungslegung zu anderen Rechtsgebieten.
Studierende werden weiters in ihrer Fähigkeit gestärkt:
- rechnungslegungsrechtliche Fragestellungen zu erkennen und zu analysieren
- ausgewählte Sachverhalte selbständig zu bilanzieren
- entscheidungsrelevante Informationen eigenständig zu recherchieren.
Aufgrund des prüfungsimmanenten Charakters der Lehrveranstaltung wird eine durchgängige Anwesenheit vorausgesetzt.
- Clicker-Fragen 20 % (während der LV-Einheiten)
- schriftliche Zwischenklausur 20 %
- schriftliche Abschlussklausur 60 %
Studierende werden beurteilt auf Basis von:
- rechnungslegungsrechtlichem Wissen;
- der Fähigkeit, dieses Wissen bei der Bilanzierung von konkreten Sachverhalten einzusetzen.
Nähere Information zu den Clicker-Fragen: Zu Beginn jeder Lehrveranstaltung werden die Inhalte der vorangegegangen Lehrveranstaltung durch Fragen, die auf Learn@WU bereitgestellt werden, abgefragt. Die Studierenden steigen über ihre mobilen Geräte (z.B. Smartphone, Tablet, Laptop, etc.) auf die Lernplattform Learn@WU ein und geben dort mit einem Klick ihre Antwort ab. Die Evaluierung erfolgt ab der zweiten Lehrveranstaltung. Die laufende Überprüfung während der Lehrveranstaltung umfasst insgesamt 20 % der studentischen Gesamtleistung. Nähere Informationen werden rechtzeitig zu Beginnder Lehrveranstaltung an die Studierenden gegeben.
Die schriftliche Zwischenklausur (multiple choice) umfasst 20 % der studentischen Gesamtleistung und überprüft die im Rahmen der ersten Hälfte der Lehrveranstaltung behandelten Inhalte. Die schriftliche Zwischenklausur ist eine Multiple Choice-Klausur. Nähere Informationen werden rechtzeitig zu Beginn der Lehrveranstaltung bekannt gegeben.
Die schriftliche Abschlussklausur umfasst 60 % der studentischen Gesamtleistung, wobei der Schwerpunkt der Prüfung bei der selbständigen bilanziellen Darstellung und steuerrechtlichen Beurteilung von vorgegebenen Sachverhalten liegt.
Die schriftliche Abschlussklausur muss positiv, dh mit mindestens 50 % der maximal erreichbaren Punkte, absolviert werden und weiters muss die Summe aller drei Teilleistungen (Clicker-Fragen, schriftliche Zwischenklausur, schriftliche Abschlussklausur) insgesamt positiv sein, dh es müssen mindestens 50 % der maximal erreichbaren Punkte erreicht werden.
Es handelt sich bei allen drei Teilleistungen um nicht wiederholbare Teilleistungen.
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