Syllabus
Registration via LPIS
Das Seminar vermittelt Kenntnisse des wissenschaftlichen Arbeitens im Fach Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Dieses Seminar wird in Kooperation mit der Steuerabteilung von Deloitte angeboten. In Zusammenarbeit mit Experten und Expertinnen aus der Praxis werden Themen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, besonders aktuelle Entwicklungen im Steuerrecht und Wirkungen auf das Unternehmen, erarbeitet. Der wissenschaftliche Diskurs wird durch die aktive Mitwirkung von Partnerinnen und Partnern der Kanzlei bereichert.
Sach- oder Fachkompetenzen
Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventen und Absolventinnen in der Lage:
- selbständig Fragen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre qualtitativ und quantitativ aufzuarbeiten und einer Lösung zuzuführen
- selbständige Recherche in Literatur und Judikatur zu steuerlichen Fragen durchzuführen
- selbständig eine Seminararbeit zu aktuellen Fragen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre nach den Regeln wissenschaftlichen Arbeitens zu verfassen und zu präsentieren
- sich mit geänderter Steuerrechtslage auseinanderzusetzen, aus Übergangsregelungen und Neuregelungen resultierende Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen, und Schritte der Steuerplanung zu konzipieren
- steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen, Vorteilhaftigkeitsüberlegungen qualitativ und quantitativ (Veranlagungssimulation, Steuerbarwertberechnungen) vorzunehmen
Sozial- und Selbstkompetenzen
Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventen und Absolventinnen in der Lage:
- steuerliche Fragen kritisch zu reflektieren
- im Team konstruktiv zu arbeiten
- rhetorische Fähigkeiten zu entwickeln, vor der Gruppe zu präsentieren und sich einer kritischen Diskussion zu stellen
- aktiv am Diskussionsprozess teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten
Kompetenzen im wissenschaftlichen Arbeiten
Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventen und Absolventinnen in der Lage:
- eine kurze wissenschaftliche Arbeit (Seminararbeit) zu verfassen
- wissenschaftliche Recherche in Rechtsgrundlagen durchzuführen
- Gesetze, Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung, zu finden, auf Anwendbarkeit in spezifischen Sachverhalten zu prüfen, und anzuwenden
Die Lehrveranstaltung ist durch das Verfassen einer Seminararbeit, durch Präsentation und durch Diskussion der Arbeit gekennzeichnet.
Den Studierenden werden zu Semesterbeginn aktuelle Themen und Fragestellungen der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zur selbständigen Ausarbeitung gegeben. Durch die Aktualität der Themen, die sich häufig aus Rechtsänderungen ergeben, wird ermöglicht, dass die Studierenden die praktisch wichtige Fähigkeit erlangen, neue rechtliche Grundlagen zu erarbeiten und deren Wirkung auf das Unternehmen zu erkennen.
Während der Zeit, die die Studierenden zum Schreiben der Arbeit erhalten, stehen die Lehrveranstaltungsleiter zur laufenden Betreuung (insb. Konzipierung, aber auch Fragen, welche im Laufe des Schreibens auftreten) zur Verfügung.
Gegen Ende des Semesters werden die Arbeiten in einer geblockten Veranstaltung präsentiert und diskutiert. Die Präsentation erfolgt in der Regel in Teams von 2 Personen. Von den Studierenden wird nicht nur die fachlich und rhetorisch kompetente Diskussion der eigenen Arbeit, sondern auch die Vorbereitung und die kompetente Diskussion der anderen Arbeiten erwartet.
Das Seminar wird auch in Kooperation mit Steuerabteilungen von Unternehmen und mit Steuerberatungskanzleien angeboten. Dadurch wird einerseits die praktische Relevanz der Themen sichergestellt, andererseits ermöglicht die Teilnahme von Partnern der Kanzleien bzw. von Leitern der Steuerabteilungen eine anregende Diskussion und die Konfrontation mit nicht nur wissenschaftlich, sondern auch praktisch relevanten Fragestellungen.
Die Beurteilung der Lehrveranstaltung erfolgt nach folgenden Kriterien:
- 40% Qualität der Seminararbeit
- 40% Präsentation der Seminararbeit
- 20% Teilnahme an der Diskussion
Die Qualität der Seminararbeit wird anhand der Kriterien Gliederung, Richtigkeit und Vollständigkeit der Ausführungen und der Berechnungen, Stringenz der Argumentation, Vollständigkeit der verwendeten Literatur und Formalia wie insb. auch die Zitierweise beurteilt.
Für die Präsentation der Arbeit ist entscheidend, dass es den Studierenden gelingt, innerhalb eines vorgegebenen (knappen) Zeitrahmens die Fragestellung zu erläutern, die Argumente darzustellen und einer Lösung zuzuführen, und all dies in einer für die anderen teilnehmenden Studierenden verständlichen Form. Ferner sind rhetorische Fähigkeiten und mediale Aufbereitung von Bedeutung.
Für das Kriterium der Teilnahme an der Diskussion ist nicht nur die Quantität, sondern auch die Qualität der Diskussionsbeiträge von Bedeutung.
Eine plagiierte Seminararbeit führt ausnahmslos zur negativen Beurteilung der Lehrveranstaltung.
Plagiatsrichtlinie der WU: Microsoft Word - RL_Plagiatsrichtlinie_März 2019.docx (wu.ac.at)“
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- fortgeschrittene Kenntnisse in Buchhaltung und Bilanzierung
- fortgeschrittene Kenntnisse des Unternehmenstbesteuerung
- fortgeschrittene Kenntnisse der steuerlichen Gewinnermittlung
- Kenntnisse der Finanzmathematik
- fortgeschrittene Kenntnisse der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, insb. Investition,Finanzierung und Steuern, Steuerbilanzpolitik, Rechtsformwahl, Umgründungen
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