> 80% studentische Anwesenheit
Syllabus
Registration via LPIS
Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die Lehrveranstaltung: https://short.wu.ac.at/EY_fachseminar
Analyse und Diskussion von praktischen Fallstudien zu aktuellen Themen des Unternehmenssteuerrechts. In simulierten Mandantengesprächen werden die steuerrechtlichen Probleme zusammen erörtert. Die Studierenden entwickeln dann in Kleingruppen mit Hilfe des Lehrveranstaltungsleiters und den Betreuern von EY eigene Lösungsvorschläge und präsentieren diese dann im Rahmen eines simulierten Abschlussgespräches.
- Einführung: 10. Oktober 2023 von 13.00 – 14.00 Uhr an der WU
- Termine zur Vorbereitung der Präsentation der Gruppenarbeit werden jeweils individuell zwischen den Teilnehmern und den Vertretern von EY vereinbart.
- 1. Präsentationstermin: 16. Jänner 2024 von 14.00 – 18.00 Uhr an der WU
- 2. Präsentationstermin: 17. Jänner 2024 von 14.00 – 18.00 Uhr bei EY
Bitte beachten Sie, dass es nach den ersten drei Terminen noch weitere Termine nach individueller Rücksprache mit den Betreuern bei EY geben wird.
Nach Abschluss dieser LV haben die Studierenden praktische Fallstudien zu aktuellen Themen des Unternehmenssteuerrechts analysiert sowie Lösungsvorschläge präsentiert und diskutiert. Das dadurch erworbene Wissen versetzt die Studierenden in die Lage, komplexe Fallgestaltungen des Unternehmenssteuerrechtes zu lösen und die Lösungen mandantengerecht zu präsentieren.
Die Studierenden erarbeiten Lösungsvorschläge zu praxisnahen Fallstudien, die aktuelle Themen des Unternehmenssteuerrechts zum Gegenstand haben. Um die Fälle in ihrer Gesamtheit zu erfassen und die „Mandanten“ möglichst umfassend zu beraten, ist auch auf Aspekte des internationalen Steuerrechts, der Einkommensbesteuerung der natürlichen Personen als Anteilseigner / Unternehmer, sowie auf das Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht einzugehen.
Die Aufbereitung der Fallstudien erfolgt in Kleingruppen/Teams unter tatkräftiger Unterstützung von Mitarbeitern von EY. Zunächst gilt es, in einem simulierten Mandantengespräch die steuerliche Problematik des Falles zu analysieren. Anschließend werden in Kleingruppen/Teams gemeinsam Lösungsvorschläge erarbeitet. Diese Lösungsvorschläge und unterschiedlichen Handlungsalternativen werden dann gemeinsam den „Mandanten“ präsentiert und mit diesen diskutiert.
Benotet werden die in den „Mandantengesprächen“ gezeigten Leistungen. 80% der Note liegt in der Präsentation der Lösungsvorschläge sowie in der anschließenden Diskussion dieser Vorschläge. Es sind Folien zu erarbeiten, die mit 20% in die Benotung einfließen. Eine Seminararbeit ist NICHT anzufertigen.
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- Bei Seminararbeiten muss die Einleitung eine KI-Nutzungserklärung beinhalten. Wurde keine Form der KI verwendet, so genügt ein entsprechender Hinweis diesbezüglich. Wurde KI genutzt, muss in der Einleitung entsprechend erläutert werden, wo und in welcher Form.
- Bei Seminararbeiten wird verschärft auf folgende Punkte geachtet:
- Aktualität des verarbeiteten Rechtsstandes
- Richtige/existente Zitate
- Korrekter Verwendung von Abkürzungen
- Verständnis
- Gliederungsfehler
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