Syllabus

Title
0838 Öffentliches Wirtschaftsrecht
Instructors
Florian Alexander Schlintl, LL.M.
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
08/30/23 to 10/15/23
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 11/14/23 09:00 AM - 12:00 PM TC.5.15
Tuesday 11/21/23 09:00 AM - 12:00 PM TC.5.15
Tuesday 11/28/23 09:00 AM - 12:00 PM TC.5.15
Saturday 12/09/23 08:30 AM - 11:30 AM TC.0.10 Audimax
Tuesday 12/12/23 09:00 AM - 12:00 PM TC.5.15
Tuesday 12/19/23 09:00 AM - 12:00 PM TC.5.15
Tuesday 01/09/24 09:00 AM - 12:00 PM TC.5.15
Thursday 01/18/24 04:30 PM - 07:30 PM TC.0.10 Audimax
Contents

Struktur des Lehrprogramms Öffentliches Recht

Um den Studierenden des Öffentlichen Rechts eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, werden die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ und die PI-Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ stark aufeinander bezogen. Der Ablauf macht die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar. Daran anschließend kann im Folgesemester die Fachprüfung absolviert werden.

Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.

Daran schließt sich als zweiter Block der Ausbildung im Öffentlichen Recht die „Integrierten Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und die „Integrierten Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ an. Hier wird in kleineren Gruppen geübt, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS beginnen mit einem Eingangstest, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.

In einem dritten Block wird im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ eine konkrete Prüfungsvorbereitung (auch) auf die Fachprüfung Öffentliches Recht – auch mit case studies – angeboten werden.

Die vorliegende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ widmet sich dem materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht. Sie baut insofern auf den Grundlagen der beiden Hauptvorlesungen auf und setzt daher ihren Besuch voraus. Aus diesem Grund beginnt die LV erst nach Beendigung des ersten Teils der FPV, die am Semesterbeginn eine geblockte mehrwöchige Vermittlung der Kerninhalte des Stoffes „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz im Stil einer Vorlesung zum Ziel haben. Anhand verschiedener Fallkonstellationen aus zentralen Bereichen des österreichischen und europäischen Wirtschaftsrechts erfolgt eine systematische Wissensvermittlung im Bereich des materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrechts vor allem durch fallorientiertes Üben. Ergänzend werden ausgewählte Bereiche des materiellen Wirtschaftsrechts losgelöst vom fallbezogenen Üben durchbesprochen.

Learning outcomes

Ziel ist es, auf den Grundlagen der Hauptvorlesungen aufbauend, die Kenntnisse zum öffentlichen Wirtschaftsrecht zu vertiefen. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden in der Lage sein, schriftliche Falllösungen zu Problemstellungen des österreichischen und unionsrechtlichen Wirtschaftsrechts selbständig auszuarbeiten. Die LV dient darüber hinaus zur gezielten Vorbereitung auf die Fachprüfung. Von Seiten der Studierenden wird eine sorgfältige Vorbereitung der ausgegebenen Fälle und aktive Mitarbeit erwartet. Zur Sicherstellung des Lernerfolges ist eine kontinuierliche Mitarbeit der Studierenden erforderlich. 

Attendance requirements

Unentschuldigtes Nichterscheinen (oder nicht pünktliches Erscheinen) zum ersten Termin führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes! Eine Anwesenheit von mindestens 80 % ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.

 

Teaching/learning method(s)

Im Zentrum steht die Fallbearbeitung. Jede Woche ist ein Fall von den Studierenden selbstständig auszuarbeiten, der dann im Rahmen der LV-Einheit besprochen wird. In manchen Einheiten wird (als Teil der Leistungsbeurteilung) der ausgearbeitete Fall vorab abzugeben sein.

Von Seiten der Studierenden ist eine sorgfältige Vorbereitung und aktive Mitarbeit erforderlich. Nähere Informationen (samt empfohlener Literatur) zu dieser Lehrveranstaltung werden auf Canvas bereitgestellt.

Assessment

Die LV ist prüfungsimmanent. Die Benotung erfolgt auf Basis von zwei Klausuren (jeweils 40% der Gesamtnote) sowie der Abgabe der vorbereiteten Fälle (20% der Gesamtnote). Zur positiven Absolvierung der Lehrveranstaltung muss mindestens eine der zwei Klausuren positiv abgelegt werden.

Es besteht Anwesenheitspflicht; wer mehr als einmal unentschuldigt fehlt, kann die Lehrveranstaltung nicht positiv abschließen.

Prerequisites for participation and waiting lists

Aufrechtes Bachelorstudium Wirtschaftsrecht mit abgeschlossener Studieneingangsphase.

Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes.

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS  wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.

Readings

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Other

Information zum Studienbeschleunigungsprogramm: Zur Teilnahme an der Winter- bzw Sommeruni ist berechtigt, wer die Lehrveranstaltung insgesamt negativ abgeschlossen hat, dabei allerdings 25% auf beide Klausuren zusammen erreicht, 3 von 5 Hausarbeiten abgegeben und die Anwesenheit von mindestens 80% eingehalten hat.

Last edited: 2023-11-13



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