Die Beurteilung erfolgt anhand von zwei Klausuren von je einer Stunde (je 45 %) und Mitarbeit (10 %).
Eine Klausur behandelt das Versicherungsrecht, eine Klausur das Bankrecht. Die Klausuren beinhalten Fälle sowie uU Theoriefragen.
Es gilt folgender Notenschlüssel:
Sehr Gut: ab 85 %
Gut: ab 70 %
Befriedigend: ab 60 %
Genügend: ab 50 %
Erlaubte Hilfsmittel bei Präsenzprüfungen:
Bei der Prüfung dürfen ausschließlich gebundene Gesetzesausgaben verwendet werden! Gesetzestext, der nicht in der aktuellen Auflage des Kodex Bürgerliches Recht abgedruckt ist, wird gegebenenfalls bei der Prüfung zur Verfügung gestellt.
Erlaubt sind farbliche Markierungen, reine Paragraphenverweise und transparente Post-Its. Auf den Post-Its dürfen nur Paragraphen stehen. Abseits davon sind jegliche Anmerkungen sowohl auf Post-Its als auch im Kodex nicht erlaubt. Die Kodizes werden während der Prüfung genau kontrolliert. Mit Anmerkungen versehene Kodizes werden ausnahmslos abgesammelt. Bei entsprechendem Verdacht wird zusätzlich ein Verfahren zur Nichtigerklärung der entsprechenden Leistung eingeleitet. Ersatzkodizes werden ausnahmslos nicht zur Verfügung gestellt.
Klausurtermine:
23.11.2023: Klausur Bankrecht
26.01.2024: Klausur Versicherungsrecht