Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von zwei Teilleistungen:
- Zwischenklausur nach dem Vorlesungsteil (MC-Test)
- Endklausur zum Gesamtstoff der LV im Anschluss an den Übungsteil (offene Fragen in Form von Fällen)
Insgesamt zu erreichende Punktezahl in der VUE = 120
Beurteilungsskala für die Endnote der VUE:
ab 106 Punkten = Sehr gut
ab 91 Punkten = Gut
ab 76 Punkten = Befriedigend
ab 61 Punkten = Genügend
Punkteverteilung auf die einzelnen Teilleistungen:
Punkteverteilung auf die einzelnen Teilleistungen:
Zwischenklausur = max 30 Punkte
Endklausur = max 90 Punkte
Für eine positive Beurteilung der gesamten VUE müssen mindestens 40 Punkte auf die Endklausur und insgesamt 61 Punkte in der VUE erreicht werden.
Bei insgesamt negativer Beurteilung (aber mindestens 9 erreichten Punkten auf die Endklausur) ist ein Antritt beim Nachtermin zur Endklausur möglich. Dasselbe gilt, wenn die Endklausur nachweislich aus wichtigen Gründen beim ersten Termin nicht mitgeschrieben werden konnte.
Durch allfällige Mitarbeit im Übungsteil können für die Gesamtbeurteilung bis zu 6 Zusatzpunkte erzielt werden.
Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB FlexLex Arbeitsrecht, Kodex Arbeitsrecht) verwendet werden