Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 10/11/23 | 10:30 AM - 01:30 PM | D2.0.392 |
Wednesday | 10/18/23 | 10:30 AM - 01:30 PM | TC.4.17 |
Wednesday | 10/25/23 | 10:30 AM - 01:30 PM | D2.0.392 |
Wednesday | 11/08/23 | 10:30 AM - 01:30 PM | D2.0.392 |
Wednesday | 11/15/23 | 10:30 AM - 01:30 PM | D2.0.392 |
Wednesday | 11/22/23 | 10:30 AM - 01:30 PM | D2.0.392 |
Wednesday | 11/29/23 | 09:00 AM - 01:00 PM | EA.5.044 |
Wednesday | 11/29/23 | 02:00 PM - 06:00 PM | D2.0.326 |
Thursday | 11/30/23 | 09:00 AM - 01:00 PM | EA.5.044 |
Thursday | 11/30/23 | 02:00 PM - 06:00 PM | EA.5.044 |
Thursday | 12/14/23 | 10:00 AM - 01:00 PM | TC.0.01 |
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Das Konzept der LV beruht darauf, den Studierenden ein möglichst umfassendes Bild des europäischen Arbeits- und Sozialrechts unter Einbeziehung seiner praktischen Relevanz zu vermitteln. Diese Lehrveranstaltung baut auf den Kenntnissen der Studierenden im österreichischen Arbeits- und Sozialrecht sowie Europarecht auf. Der inhaltliche Schwerpunkt der Lehrveranstaltung liegt auf der vertiefenden Darstellung des europäischen Arbeitsrechts am Beispiel der EuGH-Judikatur und deren Auswirkungen auf das innerstaatliche Recht. Ergänzend werden die Grundzüge der Koordinierung von Leistungen der sozialen Sicherheit dargestellt und besprochen.
Die Aufarbeitung des Lehrstoffs erfolgt durch die Analyse der aktuellen Rechtsgrundlagen und einschlägigen Entscheidungen des EuGH sowie anhand praktischer Fallbeispiele. Dabei werden aktuelle Problembereiche aufgegriffen und diskutiert. Anschließend arbeiten die Studierenden vorgegebene Spezialthemen durch Kurzreferate selbständig auf.
- Vertiefte Kenntnisse des europäischen Arbeits- und Sozialrechts und seiner Auswirkungen auf die österreichische Rechtslage;
- Fähigkeit zur Analyse und Strukturierung der einschlägigen EuGH-Judikatur im Bereich des Arbeits- und Sozialrechts;
- Selbständige Aufarbeitung und Lösung auch schwieriger Rechtsfragen des Arbeits- und Sozialrechts mit Bezug zum EU-Recht;
- Weiterentwicklung der Fähigkeit, ein Referat zu halten und an Diskussionen teilzunehmen;
Für die LV besteht Anwesenheitspflicht. Die duchgehende Anwesenheit ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der LV. Ein zweimaliges Fehlen wird toleriert. Nichterscheinen in der ersten Einheit führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung)
Die Lehrveranstaltung besteht aus zwei Teilen. In den ersten sechs Einheiten werden die wichtigsten Rechtsbereiche des europäischen Arbeits- und Sozialrechts gemeinsam aufgearbeitet (Freizügigkeit der Arbeitnehmer, Entsendung, Gleichbehandlung, atypische Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeit und Mindesturlaub, Betriebsübergang, Massenentlassung, Sozialrechtskoordinierung etc). Dabei werden aktuelle Entscheidungen des EuGH analysiert, der entsprechende rechtliche Rahmen (insb die entsprechenden EU-RL) erörtert und Fallbeispiele besprochen. Die Studierenden müssen für die jeweiligen Einheiten Fallbeispiele eigenständig lösen. Diese Fälle werden in den Einheiten gemeinsam besprochen.
In den darauf folgenden vier Einheiten präsentieren die Studierenden ausgewählte Spezialfragen des europäischen Arbeits- und Sozialrechts, die sie selbständig aufgearbeitet haben, in einem Referat. Die Schwerpunkte des Referats bilden die Analyse ausgewählter Judikatur und die Darstellung der verschiedenen Meinungen zu Problembereichen in der Fachliteratur. Im Anschluss erfolgt eine Diskussion über die jeweiligen Themenkomplexe mit dem Ziel einer genaueren Problemanalyse und der Beantwortung allfälliger Fragen. Dieser Teil der LV zielt neben der Vertiefung in einem Spezialgebiet und dem Gewinnen von Fachkenntnissen auch auf die Übung der Haltung eines Kurzreferats ab. Jeder Vortrag wird durch die Mitstudierenden anhand einheitlicher und vorher bekannt gegebener Kriterien bewertet. Diese Peer-Review dient ausschließlich dem Ziel, den Studierenden Rückmeldung zu geben, wie das Referat auf die StudienkollegInnen wirkte und von ihnen wahrgenommen wurde. Die studentischen Bewertungen haben keinen Einfluss auf die Notenbildung.
In der letzten Einheit findet die Klausur über den Gesamtstoff der PI statt.
Die LV-Einheiten werden in Präsenz am Campus abgehalten. Sollte dies ausnahmsweise nicht möglich sein, werden sie über MS-Teams gestreamt.
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der LV zu erbringen und es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen mit vorheriger Entschuldigung wird toleriert.
Neben der Klausur werden auch die Mitarbeit und das Referat bewertet. Die aktive Mitarbeit in beiden Teilen der Lehrveranstaltung ist ausdrücklich erwünscht. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt aufgrund der Gesamtschau der Mitarbeitslisten, die in jeder Einheit geführt werden. Studierende, die sinnvolle Beiträge (die dahingehende Bewertung obliegt ausschließlich der LV-Leiterin) abgegeben oder einen Teil eines Falls (zutreffend oder jedenfalls vertretbar) gelöst haben, erhalten einen Pluspunkt. Ergänzend gibt es die Möglichkeit, einige Mitarbeitspunkte durch Beantwortung von Multiple-Choice-Fragen zu den Fallbeispielen im LEARN zu erreichen.
Die Endnote setzt sich demnach aus drei Teilleistungen zusammen:
1. Aktive Mitarbeit (insb. im Zuge der Falllösung und durch aktive Teilnahme an den Diskussionen) (20% / 20 Punkte).
2. Ein 15-minütiges Referat (einschließlich der vorausgehenden Ablieferung eines Thesenpapiers), gefolgt von einer Diskussion (30% / 30 Punkte).
3. Klausur (50% / 50 Punkte).
Für eine positive Beurteilung der LV sind mind 26 Punkte auf die Klausur erforderlich!
Gesamtnotenschlüssel:
ab 60 Pkt = Genügend
ab 70 Pkt = Befriedigend
ab 80 Pkt = Gut
ab 90 Pkt = Sehr gut
Hilfsmittel: Selbstverständlich müssen Sie sowohl das Referat samt Thesenpapier eigenständig erstellen als auch die Prüfung eigenständig absolvieren. Bitte beachten Sie insbesondere, dass das Erstellen des Referats/Thesenpapiers durch künstliche Intelligenz (zB ChatGPT) unzulässig ist. Auch dürfen bei der Klausur nur unkommentierte Gesetzestexte verwendet werden.
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienerfolg zugeteilt (also nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste).
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Aufgrund von unentschuldigtem Fernbleiben in der ersten Einheit frei werdende Plätze können in der ersten Einheit von der LV-Leiterin an anwesende Studierende der Warteliste (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.
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Die Lehrveranstaltung setzt Kenntnisse des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts voraus. Kenntnisse im Bereich des Europarechts sind von Vorteil.
Nach der LV bzw jederzeit per E-Mail (arbeitsrecht.sozialrecht@wu.ac.at)
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung).
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