Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 02/06/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.1.01 OeNB |
Tuesday | 02/06/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | D3.0.225 |
Tuesday | 02/13/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | D3.0.225 |
Thursday | 02/15/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.4.03 |
Friday | 02/16/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | D3.0.225 |
Monday | 02/19/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | D3.0.225 |
Thursday | 02/22/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.1.01 OeNB |
Um den Studierenden des Öffentlichen Rechts eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, werden die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ und die PI-Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ aufeinander bezogen. Der Ablauf soll künftig strukturierter sein, um die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar zu machen. Daran anschließend kann im Folgesemester die Fachprüfung absolviert werden.
Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.
Daran wird sich als zweiter Block der Ausbildung im Öffentlichen Recht die „Integrierten Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und die „Integrierten Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ anschließen. Hier soll in kleineren Gruppen geübt werden, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS werden mit einem Eingangstest beginnen, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.
In einem dritten Block soll im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ eine konkrete Prüfungsvorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht – auch mit case studies – angeboten werden.
Der Inhalt der vorliegenden LV orientiert sich an der zweigeteilten FPV Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz und setzt ihren Besuch voraus. Es werden Fälle zum Verwaltungsverfahren und öffentlich rechtlichen Rechtsschutz geübt.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollten die Studierenden in der Lage sein, schriftliche Falllösungen zu Problemstellungen des österreichischen Verfassungs- und Verwaltungsrechts vor allem im Bereich des Verwaltungsverfahrensrechts und des öffentlich-rechtlichen Rechtsschutzes selbständig auszuarbeiten. Die LV dient zur gezielten Vorbereitung auf die Fachprüfung. Zur Sicherstellung des Lernerfolges ist eine kontinuierliche aktive Mitarbeit der Studierenden notwendig und erwünscht.
Unentschuldigte Nichtteilnahme (oder nicht pünktliche Teilnahme) zum ersten Termin führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes! Eine Anwesenheit von mindestens 80 % ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.
Im Zentrum steht die Bearbeitung von Fällen im Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz. Von Seiten der Studierenden ist umfassende Vorbereitung und aktive Mitarbeit erforderlich. Nähere Informationen (inkl. empfohlener Literatur) zu dieser Lehrveranstaltung werden auf canvas bereitgestellt.
Die LV ist prüfungsimmanent. Zur positiven Absolvierung der LV sind drei Teilleistungen erforderlich:
- Eingangstest (20% der Gesamtnote)
- Mitarbeit (20% der Gesamtnote)
- schriftliche Endklausur (60% der Gesamtnote)
Die schriftliche Endklausur muss jedenfalls positiv absolviert werden.
Das Angebot, in der Winteruni bzw. der Sommeruni die PIs im öffentlichen Recht in konzentrierter Form zu absolvieren, ist als ein Aufholprogramm konzipiert. Es wird für Studierende angeboten, die sich ein ganzes Semester bereits in einer PI mit dem Stoff auseinandergesetzt, die PI zur Gänze absolviert, aber die Leistungsanforderungen der PI nicht genügend erfüllt haben. Sommer- bzw. Winteruni sind also als Aufholprogramm und nicht als Alternativprogramm gedacht. Für die Anmeldung zur vorliegenden Lehrveranstaltung ist notwendige Voraussetzung, die IFS Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz bereits einmal negativ absolviert zu haben, wobei erforderlich ist in der vorgängigen negativ absolvierten PI
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die Anwesenheitskriterien erfüllt zu haben;
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zur Einstiegsklausur und zur Endklausur angetreten zu sein und
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in der Endklausur mindestens 25% der Punkte erreicht zu haben.
Ohne eine gewisse Basis, die in einer solchen vorgängigen LV während eines ganzen Semesters gelegt wurde, kann ein Aufholprogramm in der Winteruni oder in der Sommeruni in konzentrierter Form nicht greifen. Damit würde auch die Hauptfunktion dieser LV, auf die schriftliche Fachprüfung ausreichend vorzubereiten, nicht erfüllt.
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