Es besteht Anwesenheitspflicht, mindestens 70% der LV Termine müssen besucht werden.
Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leitung nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Friday | 10/13/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 10/20/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 10/27/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 11/03/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 11/10/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 11/17/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 11/24/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 12/01/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 12/15/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 12/22/23 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 01/12/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 01/19/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 01/26/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Friday | 02/02/24 | 04:00 PM - 06:00 PM | D3.0.225 |
Die Lehrveranstaltung vermittelt vertiefte Kenntnisse im Finanzmarktaufsichtsrecht. Anhand verschiedener Fallkonstellationen aus dem österreichischen und europäischen Finanzmarktaufsichtsrecht erfolgt eine systematische Wissensvermittlung anhand aktueller Problemstellungen. Von Seiten der Studierenden wird daher eine sorgfältige Vorbereitung der ausgegebenen Fälle und aktive Mitarbeit erwartet.
Es werden die Kenntnisse zum Finanzmarktaufsichtsrecht vertieft. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden über vertiefte Kenntnisse des österreichischen und unionsrechtlichen Wirtschaftsrecht verfügen. Zur Sicherstellung des Lernerfolges ist eine kontinuierliche Mitarbeit der Studierenden erforderlich.
Es besteht Anwesenheitspflicht, mindestens 70% der LV Termine müssen besucht werden.
Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leitung nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.
Positive Klausur (60%), Mitarbeit (10%), Hausarbeit/Ausarbeitung eines Falles (30%).
Es besteht Anwesenheitspflicht; mindestens 70% der LV Termine müssen besucht werden
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Die Lehrveranstaltung baut auf Kenntnissen auf, die im Rahmen des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht in den Veranstaltungen zum öffentlichen Recht vermittelt werden. Aufgrund des vertiefenden Charakters der LV wird der vorherige Besuch der Lehrveranstaltung "Öffentliches Wirtschaftsrecht" dringend empfohlen.