Syllabus
Registration via LPIS
In der Lehrveranstaltung wird der rechtliche Rahmen der alternativen Streitbeilegung und deren spezifisch unternehmens- und gesellschaftsrechtliche Funktionen erarbeitet. Auf dieser Grundlage widmet sich die Lehrveranstaltung folgenden Themen:
- Einführung: Definition und Arten von ADR-Methoden, Vor- und Nachteile von ADR im Vergleich zu Gerichtsverfahren
- Verhandlungsführung: Grundlagen der Verhandlungsführung (insb Harvard Negotiation Method). Besonderheiten von Verhandlungen im unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Kontext.
- Mediation: Grundlagen der Mediation. Besonderheiten von Mediationen im unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Kontext.
- Schiedsgerichtsbarkeit: Grundlagen der Schiedsgerichtsbarkeit. Besonderheiten von Schiedsverfahren im unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Kontext
- Schiedsfähigkeit unternehmens- und gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten
- Mehrparteienverfahren (insb die Fragestellungen betreffend subjektive Reichweite von Schiedsvereinbarungen, Konstituierung des Schiedsgerichts, Verfahrensgestaltung, Bindung von Schiedssprüchen)
- Besondere Verfahrensarten: Gesellschafter und § 617 ZPO, Führungskräfte und § 618 ZPO
- Andere Formen der alternativen Streitbeilegung (Schiedsgutachten, Adjudication)
- Praktische Übungen: Anwendung von Verhandlungsführung, Mediation und Schiedsgerichtsbarkeit in typischen gesellschaftsrechtlichen Konfliktsituationen.
Die Lehrveranstaltung hat zum Ziel, den Studierenden ein grundlegendes Verständnis für alternative Streitbeilegungsverfahren (ADR) im unternehmens- und gesellschaftsrechtlichen Kontext zu vermitteln. Nach der Absolvierung dieser Lehrveranstaltung sollten die Studierenden befähigt werden, die rechtlichen Konflikte in Unternehmen zu erkennen, zu analysieren und geeignete ADR-Methoden auszuwählen und anzuwenden.
In der Lehrveranstaltung herrscht Anwesenheitspflicht. Bei Abwesenheit erfolgt eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung oder eine negative Beurteilung, wenn bereits eine Teilleistung erbracht wurde. Die Lehrveranstaltung wird in Präsenz abgehalten.
Zuerst werden in die theoretischen Grundlagen (siehe Inhalte) präsentiert (Blockeinheiten 1 und 2). Anschließend werden ausgewählte Problemstellungen von den Studierenden in Kurzreferaten vorgestellt und in der Gruppe diskutiert (Blockeinheit 3). Das erworbene Wissen wird im Zuge einer Endklausur geprüft.
Mitarbeit und Diskussion (20%); Präsentation (40%); Klausur (40%)
Sehr gut: ab 87.50 Punkte
Gut: ab 75 Punkte
Befriedigend: ab 62.50 Punkte
Genügend: ab 51 Punkte
Gute Kenntnisse des Gesellschaftsrechts sind erforderlich. Die Absolvierung der LV „Introduction to the US-Business Law and International Arbitration Law“ ist empfohlen, jedoch keine Voraussetzung.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der erfolgt nach dem Prinzip „first-come, first-served“.
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