Syllabus
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In dieser Lehrveranstaltung werden die Grundlagen des rechtswissenschaftlichen Arbeitens mit einem Schwerpunkt auf öffentlichem Recht besprochen. Die Lehrveranstaltung setzt sich aus vier inhaltlichen Terminen und einem Klausurtermin zusammen. In den einzelnen Einheiten werden (in variierender Reihenfolge) folgende Inhalte besprochen:
1. Einführung in das wissenschaftliche Arbeiten.
2. Einführung in die Aufgaben der Rechtswissenschaft und in ihre Methoden.
3. Juristische Medienkunde und Zitierweise.
4. Juristische Recherche und Datenbanken.
5. Klausur und Klausurbesprechung.
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
- die Anwendung der unterschiedlichen Methoden der Rechtswissenschaft zu beherrschen;
- insb die verschiedenen Regeln für die Auslegung von Rechtsnormen zu kennen und richtig anzuwenden;
- den sicheren Umgang mit der Recherche in rechtswissenschaftlichen Datenbanken und Bibliothekskatalogen sowie die Suche in juristischen Fachbibliotheken zu beherrschen;
- die Struktur, insb den systematischen Aufbau einer Bachelorarbeit zu kennen;
- einen korrekten Anmerkungsapparat zu erstellen, insb die einschlägigen Abkürzungs- und Zitierregeln zu kennen und richtig anzuwenden;
- die für eine Bachelorarbeit notwendigen Verzeichnisse (insb Literaturverzeichnis) zu erstellen.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
- die eigenständige Auseinandersetzung mit der rechtswissenschaftlichen Arbeitstechnik;
- die korrekte Herangehensweise an die Abfassung einer rechtswissenschaftlichen Arbeit (Themenwahl, Strukturierung, Organisation des Bearbeitungsablaufs usw).
Die Lehrveranstaltung vermittelt in der Form von Vortrag, Diskussion und Schreibarbeiten die Grundzüge der rechtswissenschaftlichen Methodenlehre, der juristischen Recherche, des richtigen Zitierens und des Schreibens. Bereitschaft zur aktiven Mitarbeit wird vorausgesetzt.
Die Beurteilung der Lehrveranstaltung erfolgt anhand folgender Leistungen:
- 20 % Mitarbeit
- 40 % Hausarbeit
- 40 % Endklausur.
Die Lehrveranstaltung kann von allen Studierenden im 2. Studienabschnitt des Bachelorstudiums Wirtschaftsrecht absolviert werden. Sie eignet sich besonders für Studierende, die eine Bachelorarbeit im Öffentlichen Recht oder im Europarecht verfassen möchten (und entsprechende Vorkenntnisse durch die Absolvierung von Fachprüfungen bereits erworben haben).
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
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