Es gilt die allgemeine Anwesenheitspflicht der WU für die Richtlinien einer PI.
> 80% studentische Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt)
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Friday | 03/08/24 | 08:00 AM - 09:00 AM | TC.0.10 Audimax |
Friday | 04/12/24 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.2.01 |
Friday | 04/19/24 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.2.01 |
Friday | 05/03/24 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.2.01 |
Friday | 05/17/24 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.2.01 |
Friday | 05/24/24 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.2.01 |
Friday | 05/31/24 | 01:00 PM - 04:15 PM | TC.2.01 |
Friday | 06/14/24 | 08:00 AM - 11:00 AM | TC.0.10 Audimax |
Tuesday | 09/10/24 | 11:00 AM - 02:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Es gilt die allgemeine Anwesenheitspflicht der WU für die Richtlinien einer PI.
> 80% studentische Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt)
Der "Vertiefungskurs Steuerrecht" wird in Form eines Seminars abgehalten, welches eine vertiefte Auseinandersetzung mit Spezialfragen des Steuerrechts vermitteln soll. Die Studierenden sollen das bereits erworbene theoretische Wissen durch die Bearbeitung von Fallstudien praktisch anwenden.
Zu jeder Case Study erfolgt eine kurze Einführung in das jeweilige Thema von den Lehrveranstaltungsleiter*innen. Im Anschluss daran präsentieren die Studierenden die Case Study, bevor abschließend eine Diskussion mit den Lehrveranstaltungsleiter*innen stattfindet. Zu diesem Zweck haben die Studierenden im Vorfeld eine Case Study auszuwählen, die sie gemeinsam als Team (abhängig von der Lehrveranstaltungsauslastung bis zu sechs Studierende) bearbeiten. Jedes Team wird von den wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen des Instituts bei der Bearbeitung der Case Study und der Ausarbeitung der Präsentation persönlich betreut. Die Präsentation bietet die Möglichkeit, die bereits erworbenen steuerrechtlichen Kenntnisse bei der Lösung von konkreten, praxisrelevanten Fällen anzuwenden. Dabei steht die Aneignung wissenschaftlicher Arbeitstechniken im Vordergrund. Es geht im Kern darum, die maßgeblichen Argumente für und wider die verschiedenen Auslegungsmöglichkeiten einer steuerrechtlichen Zweifelsfrage zu erarbeiten und zu präsentieren sowie auch die Rolle des Gerichts zu würdigen.
Die Leistungsfeststellung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung "Vertiefungskurs Steuerrecht" durch:
1. Die Abgabe einer Disposition, die Präsentation einer Case Study sowie die an die Präsentation anschließende Diskussion. Für diese Leistungen können insgesamt maximal 36 Punkte vergeben werden. Bei der Präsentation der Case Study und der anschließenden Diskussion zeigen die Studierenden, dass sie die für ihre Case Study-Präsentation relevanten Rechtsfragen verstanden haben, den Stand von Literatur und Rechtsprechung dazu beherrschen und in der Lage sind, rechtlich zu argumentieren und die Argumente für unterschiedliche Auffassungen einander gegenüberzustellen und abzuwägen.
2. Mitarbeit: Maximal 12 Punkte, die durch Beantwortung von Fragen zu den behandelten Case Studies der jeweiligen Einheit erreicht werden können. Die Fragen werden während der Lehrveranstaltung über die Plattform Learn@WU gestellt. Zur Beantwortung der Fragen wird dementsprechend ein internetfähiges Endgerät benötigt.
3. Klausur: Bei der zweistündigen Klausur am Ende der Lehrveranstaltung sind maximal 52 Punkte zu erreichen. 12 Punkte der Klausur beziehen sich auf Inhalte der in den Lehrveranstaltungseinheiten besprochenen Case Studies und 12 Punkte auf in den Lehrveranstaltungen behandelte Theorieblöcke. Die übrigen Punkte ergeben sich aus dem Lösen von allgemeinen steuerrechtlichen Fallbeispielen. Die zweistündige Klausur bietet den Studierenden Gelegenheit, ihre durch das Lehrbuchstudium erworbenen Steuerrechtskenntnisse bei der Lösung konkreter Praxisfälle anzuwenden und dadurch zu zeigen, dass sie die juristische Subsumtionstechnik beherrschen. Pro Semester gibt es für die Klausur einen Haupttermin XY, TC.0.10 Audimax) und einen Nachtermin (XY, TC.0.10 Audimax). Achtung: Wird die Lehrveranstaltung weder beim Haupt- noch beim Nachtermin positiv absolviert, erfolgt eine negative Beurteilung. Die Mitnahme erbrachter Teilleistungen (zB Case Study-Präsentation) ins Folgesemester ist nicht möglich. Die Literaturhinweise zur Vorbereitung auf die Klausur entnehmen Sie insbesondere dem Handout auf der Institutswebsite.
Folgenden Notenschlüssel gibt es für den "Vertiefungskurs Steuerrecht":
87 - 100: Sehr Gut
74 - 86: Gut
62 - 73: Befriedigend
51 - 61: Genügend
0 - 50: Nicht Genügend
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung "Vertiefungskurs Steuerrecht" setzt voraus, dass die Studierenden bei der Klausur die Hälfte der maximal möglichen Punkte erzielt haben (also 26 von 52) und mehr als die Hälfte aller insgesamt möglichen Punkte erreicht haben (also 51 von 100). Die Anmeldung für diese Lehrveranstaltung erfolgt innerhalb des Anmeldezeitraums via LPIS zu Semesterbeginn. Neben dieser Anmeldung via LPIS müssen alle Teilnehmer*innen verpflichtend innerhalb des Vergabezeitraums - 04.03.2024 ab 10:00 Uhr bis 06.03.2024 18:00 Uhr - eine Case Study via CANVAS wählen - dabei gilt das Prinzip "first come - first serve". Erfolgt keine Anmeldung zu einer Case Study, dann wird eine Abmeldung von der Lehrveranstaltung vorgenommen.
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Bei der LV Vertiefungskurs Steuerrecht handelt es sich um eine Lehrveranstaltung, in der den Studierenden das Steuerrecht in vertiefender Form näher gebracht werden soll. Durch Diskussion und Präsentationen sollen die Studierenden ihr Wissen auf steuerrechtlicher Ebene erweitern und ausbauen wobei der Schwerpunkt auf tagesaktuellen Themen liegt. Grundlagen des Steuerrechts werden in dieser Lehrveranstaltung nicht mehr besprochen, die LV-Leiter*innen setzen ein hohes Niveau an steuerrechtlichem Wissen (zumindest positive Absolvierung des Grundkurses Steuerrecht) voraus. Ein Besuch der Lehrveranstaltung ohne steuerrechtlichem Vorwissen ist systemtechnisch zwar möglich, wird aber - aufgrund der hohen Leistungsstufe - nicht empfohlen. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte unserer Homepage bzw unserem Studienführer. Die verpflichtende persönliche Anmeldung und VERGABE DER PRÄSENTATIONSTHEMEN erfolgt via CANVAS nach dem Prinzip "First come - first served"!