Syllabus

Title
4363 Finanzwissenschaft II
Instructors
Raphael Gottweis, MSc., Klara Kinnl, M.Sc.M.A.
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
02/14/24 to 03/01/24
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Thursday 03/07/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Thursday 03/14/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Thursday 03/21/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Thursday 04/11/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Thursday 04/18/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Thursday 04/25/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Thursday 05/16/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Thursday 05/23/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Thursday 06/06/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Thursday 06/13/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.3.01
Wednesday 06/19/24 05:00 PM - 07:00 PM TC.0.02
Friday 06/21/24 10:00 AM - 12:00 PM TC.1.01 OeNB
Contents

Eine zentrale Aufgabe der Finanzwissenschaft umfasst die Analyse von Wirkungen staatlicher Maßnahmen. Es werden die Wirkungen von Steuern auf Güter- und Faktormärkten sowie auf Märkten mit unvollkommenem Wettbewerb diskutiert. Des Weiteren werden die Auswirkungen von Steuern auf individuelle Spar- und Investitionsentscheidungen sowie die Besteuerung von Unternehmen diskutiert. Den Studierenden werden die grundlegenden Analysemethoden der finanzwissenschaftlichen Wirkungslehre nahegebracht. Darunter fallen sowohl theoretische Werkzeuge, wie Modelle, als auch emprische Zugänge aus wissenschaftlichen Papers (und eine kritische Auseinandersetzung mit beidem).

Learning outcomes

Die Studierenden werden mit den grundlegenden Analysemethoden der finanzwissenschaftlichen Wirkungslehre vertraut. Die Studierenden lernen, finanzwissenschaftliche Probleme zu erkennen und zu analysieren. Sie lernen bedeutende finanziwssenschaftliche theoretische Modelle kennen und verstehen und können diese auch kritisch diskutieren und deren politische Empfehlungen ableiten. Außerdem lernen sie, wissenschaftliche Paper zu lesen, die wichtigsten Punkte herauszufiltern und auch zu kritisieren, sowie politische Implikationen abzuleiten.

Attendance requirements

Anwesenheitspflicht, max. 2 Absenzen  (egal ob entschuldigt oder unentschuldigt). Der dritte Fehltermin in einer Präsenzeinheit führt zu einer negativen Beurteilung am Ende des Semesters, eine Ausnahme davon liegt vor, wenn keine Teilleistung (auch keine mit null Punkten bzw. negativ beurteilte Teilleistung) erbracht wurde.

Teaching/learning method(s)

Vortrag, Literaturstudium, Diskussion

 

Assessment

Insgesamt 100 Punkte:

  • 3 Hausübungen 3x6 Punkte = 18
  • Mitarbeit in den LV-Einheiten = 20 Punkte (Pro Einheit max. 2 Punkte möglich)
  • Ein Report (2-3 Seiten) zu einer ausgewählten Forschungsarbeit = 12 Punkte

Endprüfung 50 Punkte = 50% (Für einen positiven Abschluss der LV müssen Sie mindestens 25 Punkte bei der Endprüfung erreichen!)

Wir möchten darauf hinweisen, dass zu einer Nachklausur nur insgesamt negativ beurteilte Studierende antreten dürfen, die mindestens 15 Punkte auf den Abschlusstest erreicht haben, oder im Falle eines Fernbleibens eine ärztliche Bescheinigung vorweisen können.

 

Notenschlüssel:

≥ 60 Punkte „Genügend“

≥ 70 Punkte „Befriedigend“

≥ 80 Punkte „Gut“

≥ 90 Punkte „Sehr gut“

 

Als erlaubtes Hilfsmittel für den Zwischen- und Endtest dürfen verwendet werden:

  • Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion;
  • Kandidatinnen und Kandidaten mit nichtdeutscher Muttersprache dürfen ein allgemeines Wörterbuch (kein Wirtschaftswörterbuch!) verwenden;

Nicht erlaubt für ALLE Leistungen:

  • Für alle Leistungen gilt, dass der Einsatz KI-basierter Software zur Textgenerierung wie ChatGPT nicht erlaubt ist. Bei Verdachtsfällen wird in einem zusätzlichem Gespräch das jeweilige Wissen abgefragt. 
Prerequisites for participation and waiting lists
Finanzwissenschaft I
Readings

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Availability of lecturer(s)

Sprechstunde: nach Vereinbarung - bitte um Anmeldung per E-Mail

E-mail: raphael.gottweis@wu.ac.at; klara.kinnl@wu.ac.at

 

 

Other

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Teilnahme an der Vorbesprechung (1. Einheit der Lehrveranstaltung) erforderlich ist. Die Nichtteilnahme führt zum Verlust der Teilnahmeberechtigung an der Lehrveranstaltung. Wenn Sie verhindert sind und den 1. Termin nicht wahrnehmen können, setzen Sie sich bitte im Vorhinein mit den Lehrveranstaltungsleiterinnen in Verbindung.

Last edited: 2024-02-23



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