Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Tuesday | 03/12/24 | 08:30 AM - 11:30 AM | TC.2.02 |
Wednesday | 03/13/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.2.02 |
Thursday | 03/14/24 | 12:00 PM - 03:00 PM | TC.1.02 |
Monday | 03/18/24 | 04:30 PM - 07:30 PM | TC.2.01 |
Wednesday | 03/20/24 | 03:00 PM - 05:30 PM | TC.1.02 |
Wednesday | 04/10/24 | 04:30 PM - 07:30 PM | TC.1.02 |
Thursday | 04/11/24 | 08:30 AM - 11:30 AM | TC.1.02 |
Monday | 04/15/24 | 02:30 PM - 05:00 PM | TC.1.01 OeNB |
- Dynamische Investitionsrechnung unter Berücksichtigung von Steuern
- Steuerliche Vorteilhaftigkeitvergleiche einander ausschließender Investitionsbegünstigungen qualitativ und quantitativ (Steuerbarwertberechnungen, Vollständiger Finanzplan)
- Entscheidungsneutrale Besteuerung
- Verlustbeteiligungsmodelle und Bauherrenmodelle
- Regelungen zur Nicht-Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen
- Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensfinanzierung
Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage:
- eine dynamische Investitionsrechnung unter Berücksichtigung von Steuern durchzuführen
- die steuerliche Vorteilhaftigkeit sich einander ausschließender Investitionsbegünstigungen anhand von Steuerbarwertberechnungen sowie vollständigen Finanzplänen zu beurteilen
- Verlustbeteiligungsmodelle und Bauherrenmodelle zu berechnen und deren Vorteilhaftigkeit unter Berücksichtigungen steuerlicher Restriktionen zu evaluieren
- verschiedene Aspekte der Unternehmensfinanzierung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zu beurteilen und die Vorteilhaftigkeit einzelner Finanzierungsarten (u.a. hybrider Finanzierung) zu bestimmen
- Regelungen zur Nicht-Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen zu kennen und die darauf aufbauenden Gestaltungsmöglichkeiten und zu beurteilen
- sich mit einer geänderten Rechtslage auseinanderzusetzen, Gestaltungsmöglichkeiten aus Übergangsregelungen und Neuregelungen zu erkennen, und die Steuerplanung zu konzipieren
- Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensfinanzierung zu erkennen und Vorteilhaftigkeitsüberlegungen anhand von Veranlagungssimulationen sowie Steuerbarwertberechnungen vorzunehmen
Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventinnen und Absolventen außerdem in der Lage:
- Steuerliche Fragestellungen kritisch zu reflektieren und zu diskutieren
- Aktiv am steuerlichen Diskussionsprozess teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten
- Case Studies im steuerlichen Kontext zu lösen
- Wissenschaftliche Recherche von Rechtsgrundlagen und deren Interpretation durchzuführen
- Gesetze, Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung zu finden, auf Anwendbarkeit in spezifischen Sachverhalten zu prüfen und anzuwenden
- Die im Lichte der jeweiligen Vorteilhaftigkeitserwägungen passenden Methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu identifizieren und anzuwenden
Das Kurskonzept sieht eine aktive Rolle der Studierenden vor und zielt auf eine eigenständige Lernerfahrung und eine entsprechend hohe Lerneffektivität ab. Den Studierenden werden vor jeder Lehrveranstaltungseinheit via Canvas Unterlagen zur Vorbereitung zur Verfügung gestellt (bestehend aus Lehrbuchstellen, Folien und einer Beispielsammlung). Die Studierenden sind aufgefordert, steuerliches Basiswissen selbständig vor der jeweiligen Lehrveranstaltungseinheit zu wiederholen und Lösungsvorschläge für die Beispiele zu erarbeiten. In der Lehrveranstaltung werden die Inhalte anhand von Beispielen praxisnah angewendet und vertieft. Dabei sind die Studierenden aufgefordert, ihre Lösungen zu präsentieren und sich aktiv in die Diskussion einzubringen. Der Kursleiter vermittelt spezifische theoretische Erkenntnisse, die den Inhalt kontextualisieren und Verbindungen zwischen den verschiedenen Themen herstellen. Unsere Diskussionen gehen in die Tiefe und befassen sich mit möglichen Steueränderungen und deren Auswirkungen auf Unternehmen sowie mit steuerpolitischen Reformvorschlägen.
Die Lehrveranstaltung wird gemeinsam mit zwei anderen Lehrveranstaltungen des Spezialisierungsfachs Betriebswirtschaftliche Steuerlehre im Rahmen einer Gesamtprüfung (Modulprüfung) beurteilt. Damit wird sichergestellt, dass die spezifischen Inhalte dieser Lehrveranstaltung in den Gesamtzusammenhang des Spezialisierungsfachs gestellt werden können.
Für den Antritt zur Modulprüfung ist die Teilnahme an allen drei Lehrveranstaltungen (aktive Teilnahme, 50% Anwesenheit) erforderlich.
Die Modulprüfung umfasst daher:
- Steuern und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen,
- Umgründungen,
- Internationale Steuerlehre
Die Modulprüfung beläuft sich auf 3 Stunden. Sie setzt sich aus kleineren Fallstudien und Beispielen zusammen, deren Lösung zu berechnen und zu begründen ist. Dabei ist der Verweis auf die bestehenden Rechtsgrundlagen erforderlich. In geringerem Umfang sind auch Theoriefragen zu beantworten. Die Modulprüfung gilt als positiv absolviert, wenn mehr als die Hälfte der maximal erreichbaren Punktezahl erreicht wurde und aus jedem Teilgebiet zumindest ein Drittel der maximal erreichbaren Punktezahl.
Sofern die Mindestanforderungen erfüllt sind, besteht die Möglichkeit die Note der Modulprüfung durch Mitarbeitspunkte aus allen drei Kursen zu verbessern. Studierende, die die Modulprüfung nicht bestehen, können nicht von den Mitarbeitspunkten profitieren. Insgesamt können bis zu 18 Punkte erreicht werden, wobei maximal 6 Punkte pro Kurs gesammelt werden können. Um alle Mitarbeitspunkte im Kurs Steuern und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen zu erhalten, müssen die Studierenden aktiv an Diskussionen während 6 von 8 Kurseinheiten teilnehmen. Zur Vorbereitung erhalten die Studierenden vor jeder Einheit Kursmaterialien und entsprechende Fragen. Die Studierenden müssen im Voraus angeben, ob sie auf eine aktive Teilnahme vorbereitet sind (sofern die Angabe "vorbereitet" als falsch herausstellt, werden zwei Minuspunkte notiert). Die Mitarbeitspunkte werden erstmalig bei der Modulprüfung am 3. Juni 2024 berücksichtigt.
Teilnahmevoraussetzung für die MPV "Steuern und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen" ist die positive Absolvierung der PI "Einführung in das Masterstudium".
Die Zulassung zur Modulprüfung aus Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre setzt zusätzlich die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung „Einführung in die Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ und die erfolgreiche Teilnahme an den Lehrveranstaltungen „Umgründungen“, „Steuern und Investitions- und Finanzierungsentscheidungen“ sowie „Internationale Betriebswirtschaftliche Steuerlehre“ voraus.
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