Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 03/13/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 03/20/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 04/10/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 04/17/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 05/08/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 05/15/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 05/22/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 05/29/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 06/05/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 06/12/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
Wednesday | 06/19/24 | 06:00 PM - 08:00 PM | D3.0.225 |
In der Lehrveranstaltung werden wir uns mit folgenden Themenbereichen befassen:
- Verfassungsrechtliche Aspekte der Sicherheitsverwaltung (Behördenorganisation, Grundrechte, Rechtstaatsprinzip etc. )
- Verfassungsrechtliche Aspekte der militärischen Landesverteidigung
- Sicherheitspolizeirecht
- Sicherheitsverwaltung und militärische Landesverteidigung
- Staatsschutz und Nachrichtendienst / Militärische Nachrichtendienste
- Vereins- und Versammlungsrecht
- Überblick über das Fremdenpolizeirecht, über Grenzkontrollen und das Asylrecht
Es werden die grundlegenden Strukturen des Sicherheitsverwaltungsrechts vorgestellt und es wird grundlegenden und aktuellen Rechtsfragen nachgegangen, zB: Was ist ein gefährlicher Angriff? Was ist eine Gefahr? Welche Maßnahmen dürfen gesetzt werden, um vor gefährlichen Angriffen zu schützen? Was gilt bei Terrorgefahren? Welche Schutzpflichten obliegen der Polizei? Welche Möglichkeiten der Grenzkontrolle bestehen? Wie arbeiten Österreichs Nachrichtendienste? Ein besonderes Augenmerk der Lehrveranstaltung liegt auch auf der verfassungsrechtlichen Aufgabenteilung zwischen Sicherheitsverwaltung und militärischer Landesverteidigung.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung verfügen Studierende über ein vertieftes Wissen im Sicherheitsverwaltungsrecht und sind in der Lage Rechtsfragen auf diesem Gebiet selbständig zu lösen. Studierende sollen nach Abschluss der Lehrveranstaltung im Stande sein, Entwicklungen im Sicherheitsverwaltungsrecht nachzuvollziehen und weiterzuverfolgen.
Es besteht Anwesenheitspflicht. Ein zweimaliges Fehlen ist allerdings möglich.
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Der Stoff wird an Hand von Fallbeispielen und Kurzreferaten erarbeitet, wobei auf eine umfassende Aufbereitung des Themenbereichs geachtet wird.
Die Beurteilung erfolgt auf Grund der mündlichen Mitarbeit (30 %), der Abhaltung eines Kurzreferats aus dem Bereich der LV (30 %) und einer schriftlichen Klausur (40 %).
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