- Mitarbeit und Diskussion (20 Punkte): Aktive Diskussionsteilnahme an der Lösung praktischer Fallbeispiele
- Zwischenklausur (35 Punkte)
- Endklausur (45 Punkte)
Für eine positive Beurteilung sind insgesamt mehr als 50 Punkte erforderlich.
Der Inhalt der Lehrveranstaltung erfasst die privatrechtlichen Fragen der Finanzierung und der Kreditbesicherung, Kernbereiche des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts und überblicksweise das Kapitalmarktrecht und die Rechnungslegung.
Die LV wird prüfungsimmanent abgehalten. Ein Fernbleiben von der LV, auch stundenweise, wird nicht toleriert und führt zur negativen Beurteilung.
Diese LV wird als eine Block-LV abgehalten. Aus diesem Grund ist ein Selbststudium vor den Block-Einheiten unbedingt erforderlich. In den ersten zwei Block-Einheiten (01. und 02.03.2024) werden die Kapitel 1-4 des Skriptums Wirtschaftsprivatrecht II von Prof. Mock besprochen. In den letzten zwei Einheiten werden die Kapitel 5-9 besprochen. Zuerst werden in jeder Einheit die theoretischen Grundlagen präsentiert. Anschließend werden praktische Fallbeispiele in der Gruppe diskutiert. Die praktischen Fallbeispiele werden den Studierenden nach dem Ende der Anmeldefrist zur Verfügung gestellt. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums WPR II (Zwischenklausur Kapitel 1-4, Endklausur Kapitel 5-9). Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR I aufgebaut wird.
Für eine positive Beurteilung sind insgesamt mehr als 50 Punkte erforderlich.
Gute Kenntnisse des Lehrstoffs von Wirtschaftsprivatrecht I sind erforderlich. Die Grundlagen aus dem Allgemeinen Teil (Vertragsabschluss, Stellvertretung), dem Allgemeinen Schuldrecht (Leistungsstörungen) und dem Schadenersatzrecht sind bereits im Skriptum Wirtschaftsprivatrecht I dargestellt. Vor allem diese Abschnitte aus WPR I sollten zu Beginn von WPR II wiederholt werden.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem Prinzip „first-come, first-served“. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
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