Die Lehrveranstaltung wird in Präsenz abgehalten. Dies gilt sowohl für den Vortrags- als auch für den Referatsteil und ebenso für die Klausur.
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 04/10/24 | 01:00 PM - 04:00 PM | D4.0.136 |
Wednesday | 04/17/24 | 01:00 PM - 04:00 PM | D3.0.222 |
Wednesday | 04/24/24 | 01:00 PM - 04:00 PM | D5.1.002 |
Wednesday | 05/08/24 | 01:00 PM - 04:00 PM | D4.0.144 |
Tuesday | 05/14/24 | 01:00 PM - 04:00 PM | EA.5.040 |
Wednesday | 05/15/24 | 01:00 PM - 04:00 PM | TC.3.08 |
Wednesday | 05/22/24 | 11:00 AM - 03:00 PM | D1.1.074 |
Wednesday | 05/29/24 | 11:00 AM - 03:00 PM | D4.0.144 |
Tuesday | 06/04/24 | 11:00 AM - 03:00 PM | D3.0.222 |
Wednesday | 06/05/24 | 11:00 AM - 03:00 PM | D4.0.144 |
Thursday | 06/13/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Die Lehrveranstaltung behandelt das Europäische Arbeits- und Sozialrecht. Sie baut auf den Kenntnissen des österreichischen Arbeits- und Sozialrecht sowie des Europarechts auf.
Die Lehrveranstaltung hat zwei Teile. Im Theorieteil wird der Stoff vom Lehrveranstaltungsleiter präsentiert und mit den Teilnehmer*innen diskutiert. Im Referatsteil werden ausgewählte Urteile des Europäisches Gerichtshofs von den Teilnehmer*innen in Referaten vorgestellt.
Die Lehrveranstaltung wird in Präsenz abgehalten. Dies gilt sowohl für den Vortrags- als auch für den Referatsteil und ebenso für die Klausur.
Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht. Werden mehr als zwei Einheiten versäumt, sind berücksichtigungswürdige Gründe nachzuweisen. Nichterscheinen in der ersten Einheit führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung)
Die Lehrveranstaltung besteht aus einem Vortragsteil und einem Referatsteil.
Der Vortragsteil umfasst sechs Einheiten. In diesen Einheiten werden die zentralen Themen des Europäisches Arbeits- und Sozialrechts behandelt (Arbeitnehmer*innenfreizügigkeit, Prekäre Arbeitsverhältnisse, Arbeitszeit und Urlaub, Gleichbehandlung, Betriebsübergang, Massenentlassung und Sozialkoordinierung). Weil das Europäische Arbeits- und Sozialrecht vom Fallrecht geprägt ist, wird der Stoff insbesondere anhand von Fällen vermittelt. Die Mitarbeit der Teilnehmer*innen ist fester Teil der Beurteilung der Lehrveranstaltung.
Im darauf folgenden Referatsteil präsentieren die Teilnehmer*innen ausgewählte Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs. Die Präsentationen sollen nicht nur den Sachverhalt und die Beurteilung wiedergeben, sondern auch kritisch analysieren und (gegenüber der übrigen Rechtsprechung und Lehre) kontextualisieren. Im Anschluss an jedes Referat werden die Fragen diskutiert.
In der letzten Einheit findet die Klausur über den Gesamtstoff der PI statt. Die Klausur dauert üblicherweise zwei Stunden und umfasst (im Präsenzbetrieb) sowohl Falllösungen als auch abstrakte Erörterungen.
Der Leistungsnachweis ist im Verlauf der LV zu erbringen. Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht. Werden mehr als zwei Einheiten versäumt, sind berücksichtigungswürdige Gründe nachzuweisen. Nichterscheinen in der ersten Einheit führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung).
Neben der Klausur werden auch die Mitarbeit und das Referat bewertet. Die aktive Mitarbeit in beiden Teilen der Lehrveranstaltung ist ausdrücklich erwünscht. Die Bewertung der Mitarbeit erfolgt aufgrund der Gesamtschau der Mitarbeitslisten, die in jeder Einheit geführt werden. Studierende, die sinnvolle Beiträge (die dahingehende Bewertung obliegt ausschließlich dem LV-Leiter) abgeben oder einen Teil eines Falls (zutreffend oder jedenfalls vertretbar) lösen, erhalten einen Pluspunkt.
Die Endnote setzt sich demnach aus drei Teilleistungen zusammen:
1. Aktive Mitarbeit und aktive Teilnahme an den Diskussionen (20% / 20 Punkte).
2. Ein 15-minütiges Referat (einschließlich der vorausgehenden Ablieferung einer Präsentation und eines Thesenpapiers), gefolgt von einer Diskussion (30% / 30 Punkte).
3. Klausur (50% / 50 Punkte).
Für eine positive Beurteilung der LV ist grundsätzlich eine positive Klausur erforderlich.
Die Klausur ist ab 26 Punkten positiv.
Gesamtnotenschlüssel:
ab 60 Pkt = Genügend
ab 70 Pkt = Befriedigend
ab 80 Pkt = Gut
ab 90 Pkt = Sehr gut
Die Aufnahme in die LV erfolgt entsprechend den geltenden Studienplänen.
Wenn Sie bereits zur LV angemeldet sind, aber an dieser LV nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist erfolgt nach dem "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden auf der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach dem Studienerfolg, zugeteilt (also nicht nach der Reihenfolge auf der Warteliste).
Pünktliche Anwesenheit in der ersten Einheit ist dringend notwendig. Aufgrund unentschuldigten Fernbleibens in der ersten Einheit können frei werdende Plätze vom LV-Leiter an anwesende Studierende der Warteliste (gereiht nach Wartelistenplatz) vergeben werden.
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Die Lehrveranstaltung setzt Kenntnisse des österreichischen Arbeits- und Sozialrechts voraus. Kenntnisse im Bereich des Europarechts sind von Vorteil.