Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 04/10/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.4.03 |
Wednesday | 04/24/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.4.03 |
Wednesday | 05/08/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.4.03 |
Wednesday | 05/15/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.4.03 |
Wednesday | 05/22/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.4.03 |
Wednesday | 05/29/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.4.03 |
Wednesday | 06/05/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.4.03 |
Wednesday | 06/12/24 | 02:00 PM - 05:00 PM | TC.4.05 |
Thursday | 06/20/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | TC.0.04 |
Die VUE ist im Grunde auf zwei Teile, das Familien- und das Erbrecht gegliedert.
Jeder Teil ist zusätzlich noch in zwei Abschnitte untergliedert. Im Grundlagenabschnitt werden die Grundlagen des Erbrechts (Gesetzliche Erbfolge, Letztwillige Verfügungen, Pflichtteilsrecht) bzw des Familienrechts (Eheschließung und Scheidung, Abstammungsrecht, Obsorge und Unterhalt) behandelt.
Im Anschluss daran werden im Vertiefungsabschnitt verfahrensrechtliche Aspekte und besonders praxisrelevante oder dogmatisch anspruchsvolle Probleme behandelt. Daneben widmet sich der Vertiefungsabschnitt dem Erwerb von Falllösungskompetenz. Stoff der Klausur ist der gesamte Stoff der VUE.
Ziel der Lehrveranstaltung ist der Erwerb fundierter Kenntnisse im Erb- und Familienrecht und seinen Schnittstellen zum Verfahrensrecht, Unternehmensrecht und Gesellschaftsrechts unter Einschluss des Privatstiftungsrechts.
Es besteht eine Anwesenheitspflicht von 70%. Sie müssen daher in mindestens fünf von acht Vorlesungseinheiten anwesend sein.
Der Stoff ist von den Studierenden vor den Einheiten selbstständig vorzubereiten.
Die Leistungsfeststellung erfolgt anhand einer Klausur (80%) und der Mitarbeit in den Lehrveranstaltungseinheiten (20%). Für Studierende, die krankheitsbedingt (ärztliche Bestätigung erforderlich) nicht an der Klausur teilnehmen können oder nach der Klausur insgesamt noch keine positive Note erreicht haben, wird eine Ersatzklausur angeboten. Für Studierende, die an der Klausur teilgenommen haben, gilt dies allerdings nur, wenn bei der Klausur mindestens 10 % der Punkte erreicht wurden.
Notenschlüssel:
Sehr Gut: ab 85 %
Gut: ab 70 %
Befriedigend: ab 60 %
Genügend: ab 50 %
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“.
Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
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