Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Friday | 10/04/24 | 02:30 PM - 06:00 PM | D4.0.022 |
Monday | 10/14/24 | 01:30 PM - 05:00 PM | TC.5.05 |
Thursday | 11/07/24 | 03:00 PM - 06:30 PM | D3.0.225 |
Monday | 11/11/24 | 01:30 PM - 05:00 PM | EA.6.032 |
Monday | 11/18/24 | 02:00 PM - 05:30 PM | TC.5.01 |
Monday | 11/25/24 | 02:00 PM - 05:30 PM | TC.4.05 |
Monday | 12/02/24 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.3.05 |
- dynamische Investitionsrechnung unter Berücksichtigung von Steuern
- steuerliche Vorteilhaftigkeitvergleiche einander ausschließender Investitionsbegünstigungen qualitativ und quantitativ (Steuerbarwertberechnungen, Vollständiger Finanzplan)
- Verlustbeteiligungsmodelle und Bauherrenmodelle
- Regelungen zur Nicht-Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen
- Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensfinanzierung
Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventinnen und Absolventen in der Lage:
- eine dynamische Investitionsrechnung unter Berücksichtigung von Steuern durchzuführen
- die steuerliche Vorteilhaftigkeit sich einander ausschließender Investitionsbegünstigungen anhand von Steuerbarwertberechnungen sowie vollständigen Finanzplänen zu beurteilen
- Verlustbeteiligungsmodelle und Bauherrenmodelle zu berechnen und deren Vorteilhaftigkeit unter Berücksichtigungen steuerlicher Restriktionen zu evaluieren
- verschiedene Aspekte der Unternehmensfinanzierung unter Berücksichtigung steuerlicher Aspekte zu beurteilen und die Vorteilhaftigkeit einzelner Finanzierungsarten (u.a. hybrider Finanzierung) zu bestimmen
- Regelungen zur Nicht-Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen zu kennen und die darauf aufbauenden Gestaltungsmöglichkeiten und zu beurteilen
- sich mit einer geänderten Rechtslage auseinanderzusetzen, Gestaltungsmöglichkeiten aus Übergangsregelungen und Neuregelungen zu erkennen, und die Steuerplanung zu konzipieren
- Gestaltungsmöglichkeiten der Unternehmensfinanzierung zu erkennen und Vorteilhaftigkeitsüberlegungen and von Veranlagungssimulationen sowie Steuerbarwertberechnungen vorzunehmen
Nach Abschluss dieses Kurses sind die Absolventinnen und Absolventen außerdem in der Lage:
- Steuerliche Fragestellungen kritisch zu reflektieren und zu diskutieren
- Aktiv am steuerlichen Diskussionsprozess teilzunehmen und eigene Standpunkte argumentativ zu vertreten
- Case Studies im steuerlichen Kontext zu lösen
- Wissenschaftliche Recherche von Rechtsgrundlagen und deren Interpretation durchzuführen
- Gesetze, Verwaltungsanweisungen, Rechtsprechung zu finden, auf Anwendbarkeit in spezifischen Sachverhalten zu prüfen und anzuwenden
- Die im Lichte der jeweiligen Vorteilhaftigkeitserwägungen passenden Methoden der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre zu identifizieren und anzuwenden
Da es sich um eine prüfungsimmanente Lehrveranstaltung (PI) handelt, besteht in den einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten grundsätzlich Anwesenheitspflicht. Bei Vorliegen berechtigter Gründe (zB ärztlich bestätigte Krankheit) ist eine Nichtanwesenheit in bis zu 20 % der Lehrveranstaltungseinheiten möglich.
Die Lehrveranstaltung wird einerseits durch Vortrag des Lehrveranstaltungsleiters, andererseits durch Lösung und Diskussion kleinerer Fallstudien unter Einbeziehung der Studierenden umgesetzt. Damit besteht die Lehrveranstaltung aus einer Mischung aus Vorlesung, Diskussion und regelmäßigen Übungen. Der Vortrag dient dazu, das erforderliche steuerrechtliche Vorwissen zu vermitteln und den Gesamtzusammenhang der steuerlichen Gewinnermittlung sowie der Unternehmensbesteuerung insgesamt zu stellen. Hierbei steht ein mit Foliensatz mit Angaben zu weiterführender Literatur zur Verfügung, sodass Studierende durch Selbststudium die Veranstaltung vor- und nachbereiten können. Im Rahmen kleinerer Fallstudien werden die so erworbenen Kenntnisse angewendet, um den selbständigen Umgang mit unternehmenssteuerlichen (Spezial-)Fragen und deren anwendungsorientierter Lösung zu vermitteln. Studierende lernen anhand von Übungsaufgaben, Praxisbeispielen und Fallstudien die Konzepte und Methoden anzuwenden und zu vertiefen.
- Positive Absolvierung aller vier Kurse aus dem Fach "Grundlagen Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern"
- positive Absolvierung von zumindest sechs Lehrveranstaltungen aus dem Fach "Vertiefung Finanzwirtschaft, Rechnungswesen und Steuern I"
- Vorabzuteilung zur Spezialisierung
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- Fortgeschrittene Kenntnisse des Unternehmensbesteuerung
- Fortgeschrittene Kenntnisse der steuerlichen Gewinnermittlung
- Kenntnisse der steuerlichen Investitionsbegünstigungen
- Kenntnisse der Unternehmensfinanzierung
- Kenntnisse der Finanzmathematik
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