Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 11/13/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 11/20/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 11/27/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.03 |
Friday | 12/06/24 | 05:30 PM - 08:30 PM | TC.0.10 Audimax |
Wednesday | 12/11/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 12/18/24 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.3.03 |
Wednesday | 01/08/25 | 09:00 AM - 12:00 PM | TC.5.03 |
Wednesday | 01/15/25 | 06:00 PM - 09:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Struktur des Lehrprogramms Öffentliches Recht
Die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ sowie die PI-Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ sind inhaltlich eng aufeinander bezogen. Der Ablauf ist so strukturiert, dass eine Absolvierung der auf die Fachprüfung Öffentliches Recht bezogenen Vorlesungen plus der begleitenden Übungen (PI) in einem Semester grundsätzlich möglich ist.
Im ersten Block des Semesters werden die Vorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ abgehalten. Die Vorlesungen dienen der didaktisch aufbereiteten, grundlegenden Vermittlung der relevanten Lehrinhalte und Methoden.
Im zweiten Block des Semesters findet darauf aufbauend im Rahmen der Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ sowie „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ eine Vertiefung und anwendungsbezogene Durchdringung der jeweiligen Lehrinhalte statt. Der in den Hauptvorlesungen vermittelte Stoff wird in kleineren Gruppen auf konkrete Fälle zur Anwendung gebracht, was eine zielgerichtete Einübung der notwendigen Fertigkeiten, insbesondere durch das eigenständige Lösen konkreter Aufgaben, ermöglicht. In diesem Rahmen bestehen für die Studierenden weitgehende Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit. Die IFS beginnen mit einem Eingangstest zu wesentlichen Inhalten der Hauptvorlesungen.
Ergänzend wird im zweiten Block des Semesters als weitere, auf die Fachprüfung vorbereitende PI, die Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ abgehalten, die der zielgerichteten Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht gewidmet ist.
Die vorliegende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ baut insofern auf den Grundlagen der beiden Hauptvorlesungen auf und setzt daher ihren Besuch voraus. Aus diesem Grund beginnt die LV erst nach Beendigung des ersten Semesterblocks und der Vermittlung der Kerninhalte des Stoffes „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz" im Stil einer Vorlesung. Anhand verschiedener Fallkonstellationen aus zentralen Bereichen des österreichischen und europäischen Wirtschaftsrechts erfolgt eine systematische Wissensvermittlung im Bereich des materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrechts vor allem durch fallorientiertes Üben. Ergänzend werden ausgewählte Bereiche des materiellen Wirtschaftsrechts losgelöst vom fallbezogenen Üben durchbesprochen.
Ziel ist es, auf den Grundlagen der Hauptvorlesungen aufbauend, die Kenntnisse zum öffentlichen Wirtschaftsrecht zu vertiefen. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden in der Lage sein, schriftliche Falllösungen zu Problemstellungen des österreichischen und unionsrechtlichen Wirtschaftsrechts selbständig auszuarbeiten. Die LV dient darüber hinaus zur gezielten Vorbereitung auf die Fachprüfung. Von Seiten der Studierenden wird eine sorgfältige Vorbereitung der ausgegebenen Fälle und aktive Mitarbeit erwartet. Zur Sicherstellung des Lernerfolges ist eine kontinuierliche Mitarbeit der Studierenden erforderlich.
Unentschuldigtes Nichterscheinen (oder nicht pünktliches Erscheinen) zum ersten Termin führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes! Eine Anwesenheit von mindestens 80 % ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.
Im Zentrum steht die Fallbearbeitung. Jede Woche ist ein Fall von den Studierenden selbstständig auszuarbeiten, der dann im Rahmen der LV-Einheit besprochen wird. In manchen Einheiten wird (als Teil der Leistungsbeurteilung) der ausgearbeitete Fall vorab abzugeben sein.
Von Seiten der Studierenden ist eine sorgfältige Vorbereitung und aktive Mitarbeit erforderlich. Nähere Informationen (samt empfohlener Literatur) zu dieser Lehrveranstaltung werden auf Canvas bereitgestellt.
Die LV ist prüfungsimmanent. Die Benotung erfolgt auf Basis von zwei Klausuren (jeweils 40% der Gesamtnote) sowie der Abgabe der vorbereiteten Fälle (20% der Gesamtnote).
Es besteht Anwesenheitspflicht; wer mehr als einmal unentschuldigt fehlt, kann die Lehrveranstaltung nicht positiv abschließen. Zumindest eine der beiden Klausuren muss für den positiven Abschluss der LV positiv absolviert werden.
Aufrechtes Bachelorstudium Wirtschaftsrecht mit abgeschlossener Studieneingangsphase.
Unentschuldigtes Fehlen in der ersten Einheit führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes.
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.
Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im "first-come, first-served Prinzip". Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.
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