Die Leistungsüberprüfung erfolgt anhand von drei Teilleistungen:
- Zwischenklausur nach dem Vorlesungsteil zum Gesamtstoff der LV (MC-Test) (20 %). Zu beachten ist, dass es für die Zwischenklausur keinen Ersatztermin (auch nicht bei Erkrankung) gibt!
- Endklausur zum Gesamtstoff der LV im Anschluss an den Übungsteil (offene Fragen in Form von Fällen) (75 %)
- Mitarbeit im Übungsteil (5 %)
Insgesamt zu erreichende Punktezahl in der VUE = 100
Beurteilungsskala für die Endnote der VUE:
ab 89 Punkten = Sehr gut
ab 77 Punkten = Gut
ab 64 Punkten = Befriedigend
ab 51 Punkten = Genügend
Punkteverteilung auf die einzelnen Teilleistungen:
Zwischenklausur = max 20 Punkte
Endklausur = max 75 Punkte
Mitarbeit = max 5 Punkte
Für eine positive Beurteilung der gesamten VUE müssen mindestens 34 Punkte auf die Endklausur und insgesamt 51 Punkte in der VUE erreicht werden.
Bei insgesamt negativer Beurteilung (aber mindestens 7,5 erreichten Punkten auf die Endklausur) ist ein Antritt beim Nachtermin zur Endklausur möglich. Dasselbe gilt, wenn die Endklausur nachweislich aus wichtigen Gründen beim ersten Termin nicht mitgeschrieben werden konnte.
Zudem gilt, dass, sobald eine Leistung erbracht wurde, die Lehrveranstaltung auch mit einer Benotung abgeschlossen wird.
Bei den Klausuren dürfen unkommentierte Gesetzestexte (zB FlexLex Arbeitsrecht, Kodex Arbeitsrecht) verwendet werden.
Erlaubt sind farbliche Markierungen, reine Paragraphenverweise und transparente Post-Its. Auf den Post-Its dürfen nur Paragraphen stehen. Abseits davon sind jegliche Anmerkungen sowohl auf Post-Its als auch im Kodex nicht erlaubt.