Im Rahmen der Lehrveranstaltung findet keine Leistungsbeurteilung statt. Die Vorlesung dient insbesondere der Vermittlung des Lehrstoffes für die Ablegung der LVP Grundzüge des Sozialrechts (MC-Test), die an drei Terminen pro Semester in den Prüfungswochen (Großprüfungen) abgehalten wird.
Für die Anmeldung bzw Ablegung der LVP Grundzüge des Sozialrechts ist die vorherige Teilnahme an der Vorlesung nicht erforderlich.
WICHTIG: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung ersetzt die Anmeldung zur Prüfung nicht.
Sie müssen sich - gesondert - für die LVP Grundzüge des Sozialrechts anmelden! Achten Sie dabei auf die Einhaltung der Anmeldefrist für die Prüfung!
Informationen zur Prüfung:
Die Prüfung findet als Multiple-Choice-Test statt und umfasst sowohl Fallbeispiele als auch Fragen. Bei der Prüfung dürfen unkommentierte Gesetzesausgaben verwendet werden.
Die richtig gelösten Prüfungsaufgaben werden je nach Schwierigkeitsgrad mit 1, 2 oder 3 Punkten bewertet. Es werden Teilpunkte vergeben!
Die Prüfung wird bei Erreichung von mindestens 50% der Maximalpunktezahl (= 40 Punkte) positiv beurteilt.
Notenschlüssel: insgesamt 40 Punkte
Genügend: ab 50% = 20 - 25 Punkte
Befriedigend: ab 65% = 26 - 31 Punkte
Gut: ab 80% = 32 - 36 Punkte
Sehr gut: ab 90% = 36 - 40% Punkte