Es erfolgt eine tiefergehende Betrachtung der Rechtsgebiete Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht durch Behandlung grundlegender und aktueller Rechtsfragen auf diesem Gebiet.
Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Wednesday | 10/02/24 | 06:00 PM - 06:30 PM | Online-Einheit |
Wednesday | 10/09/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 10/16/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 10/23/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 10/30/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 11/06/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 11/13/24 | 11:00 AM - 01:00 PM | TC.0.10 Audimax |
Wednesday | 11/20/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 11/27/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 12/04/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 12/11/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 12/18/24 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 01/08/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Wednesday | 01/15/25 | 05:00 PM - 07:00 PM | D5.0.002 |
Friday | 01/24/25 | 08:00 AM - 11:00 AM | TC.0.10 Audimax |
Studierende sind nach Abschluss der Lehrveranstaltung in der Lage:
- schwerpunktmäßig das Kapitalgesellschaftsrecht, das Kapitalmarktrecht und in Grundzügen das Personengesellschaftsrecht zu erläutern und zu erklären
- Fälle des Kapitalgesellschafts- und Kapitalmarktrechts eigenständig und praxisrelevant zu lösen und zu bewerten
- sowohl prospektive Gestaltungen als auch bereits Geschehenes in den Falllösungen auszuarbeiten
- eigenständig gesellschafts- und kapitalmarktrechtliche Lösungen zu entwickeln.
In der PI besteht Anwesenheitspflicht. Einmaliges Fernbleiben ist gestattet, wobei hierfür keine Entschuldung notwendig ist. Darüber hinausgehendes Fernbleiben führt zur negativen Beurteilung der Lehrveranstaltung. Ein Wechseln in einen Parallelkurs ist grundsätzlich nicht gestattet und wird als Fehleinheit gewertet.
Studierende, die in der ersten Einheit unentschuldigt nicht teilnehmen, werden automatisch abgemeldet.
Die LV wird als Präsenzveranstaltung abgehalten. Bitte beachten Sie jedoch, dass die LV stets nach Maßgabe der aktuellen behördlichen und universitären Anordnungen erfolgen muss, weshalb es ggf auch während des Semesters zu Anpassungen kommen kann.
a) Vorbereitung auf die Einheiten
Der Stoff für die jeweilige Einheit ist vorzubereiten. Für die Vorbereitung werden Ihnen Vorbereitungsunterlagen (Vorbereitungsblatt, Fachbeiträge, Judikatur, Zeitungsartikel, etc) zur Verfügung gestellt, die Sie bei der Erarbeitung des Stoffes unterstützen sollen. Bitte erarbeiten Sie sich die Grundlagen der jeweiligen Einheit damit vorab im Selbststudium.
b) Präsenzvorlesungen
Die Einheiten werden als Präsenzeinheiten mit Anwesenheitspflicht zu je 120 Minuten abgehalten; Zeit und Ort entnehmen Sie bitte dem eVVZ. Bitte arbeiten Sie in den Einheiten aktiv mit und rechnen Sie auch damit aufgerufen zu werden, um jedem von Ihnen die Chance zur Mitarbeit zu geben.
d) Mitarbeit
Die Mitarbeitsleistung besteht aus der aktiven Mitarbeit in den Präsenzvorlesungen (max 10 Punkte; max 1 Punkt je Einheit).
e) Schriftliche Leistungen
- Der Anfangstest wird als Online-Prüfung abgehalten. Als Hilfsmittel dürfen Sie auch Lehrunterlagen verwenden (Open Book). Bitte rechnen Sie jedoch nicht damit, dass Sie ausreichend Zeit haben werden, ausführlich in den Unterlagen nachzuschlagen, sondern bereiten Sie sich wie für eine Präsenzklausur vor. Im Übrigen gelten für den Anfangstest dieselben Regeln wie für Präsenzklausuren. Es findet keine automatisierte Online-Aufsicht statt.
- Zwischen- und Endklausur werden in Präsenz stattfinden.
Die Endnote (gesamt 100 Punkte) basiert auf Mitarbeit (maximal 10 Punkte), einem Anfangstest (5 Punkte; Bachelor-Kenntnisse), einer Zwischenklausur (20 Punkte) und einer Endklausur (65 Punkte). Für ein positives Absolvieren der Lehrveranstaltung müssen Sie beim Abschlusstest mindestens 30 und insgesamt mindestens 50,5 Punkte erreichen, maßgeblich ist jedoch stets der Gesamteindruck (dies gilt insbesondere auch für die Punktevergabe bei den schriftlichen Leistungsfeststellungen).
Die Teilnahme an der Endklausur ist nur im selben laufenden Semester möglich.
Der Notenschlüssel sieht wie folgt aus:
- Sehr Gut - ab 85,5
- Gut - ab 73,5
- Befriedigend - ab 60,5
- Genügend - ab 50,5
Nähere Details entnehmen Sie bitte dem nach Ablauf der Anmeldefrist dem zum Download bereitstehenden Informationsblatt.
Die LV baut auf den im Rahmen des Bachelor-Programms erworbenen Kenntnissen im Bereich des Gesellschaftsrechts auf. Um die vertiefende Behandlung des Stoffes in den Einheiten zu ermöglichen, sind insbesondere auch die Grundkenntnisse über Kapitalgesellschaften relevant, so weit sie in der PI Unternehmens- und Gesellschaftsrecht vermittelt wurden. Diese Kenntnisse weden daher vorausgesetzt. Sollten Kenntnisse nicht in ausreichendem Maße parat sein, so ist eine vorangehende Auffrischung der Kenntnisse unerlässlich um die LV erfolgreich absolvieren zu können!
40 Plätze werden während der Anmeldefrist im „first-come, first-served Prinzip“ via LPIS vergeben. Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht. Eine Abmeldung nach der ersten Einheit (Anfangstest!) ist nicht mehr möglich und führt zu einer negativen Beurteilung.
Nach Ende der Anmeldefrist werden bei Bedarf weitere Plätze nach Studienfortschritt (nach ECTS-Punkten) vergeben.
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Für die Lehrveranstaltung werden folgende Kenntnisse vorausgesetzt:
- Kenntnisse aus dem Bachelorstudium im Bereich allgemeines Gesellschaftsrecht und Personengesellschaften sowie jene Grundkenntnisse zu den Kapitalgesellschaften, die im Bachelor vermittelt wurden
Dieses Wissen wird im Rahmen eines kurzen Anfangstests abgefragt.
Studierende der WU sind aufgefordert, ihre WU-Mailadresse (h+matrikelnummer@wu.ac.at bzw vorname.nachname@s.wu.ac.at) für alle Anfragen zu verwenden.
Bitte geben Sie auch Ihre Matrikelnummer in Ihrer E-Mail-Nachricht an, damit Ihr Anliegen schneller bearbeitet werden kann.
Da in der ersten Einheit der Anfangstest stattfindet, bitten wir alle Studierenden, die nicht an der LV teilnehmen können, sich umgehend und rechtzeitig wieder abzumelden, um anderen Studierenden die Nachmeldung und Vorbereitung auf den Test zu ermöglichen. Studierende, die in der ersten Einheit unentschuldigt nicht teilnehmen, werden automatisch abgemeldet.
Es gibt nur einen regulären Termin für die schriftlichen Leistungsfeststellungen.
Ein fallweises Wechseln in einen Parallelkurs ist nicht gestattet
Das Informationsblatt mit allen weiteren Details zu Stoffabgrenzung, Literatur und Beurteilungskriterien sowie der geplante Programmablauf sind nach Ende der Anmeldefrist abrufbar.
Die Vorbereitungsunterlagen für die einzelnen Termine werden ebenfalls rechtzeitig zum Download bereitgestellt.
Ergänzend zur PI Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht findet ein Klausurenkurs statt. Die Teilnahme ist für ein positives Absolvieren der LV nicht Voraussetzung, wird aber zur Festigung des Gelernten sowie zum Üben der Inhalte zur Prüfungsvorbereitung unbedingt empfohlen. Der Prüfungsvorbereitungskurs ist mit der Lehrveranstaltung unmittelbar inhaltlich und organisatorisch abgestimmt.
Unbedingt empfohlen wird eine aktuelle Auflage des Kodex Unternehmensrecht oder eine entsprechende gebundene Gesetzessammlung (zB FlexLex Unternehmensrecht).
Bei den Präsenzklausuren als Hilfsmittel erlaubt sind:
- Unkommentierte gebundene Gesetzesausgabe (Kodex, FlexLex)
- Gesetzessammlung Kapitalmarktrecht (unkommentiert und unverändert, wird im Laufe des Semesters zur Verfügung gestellt)
- Taschenrechner ohne Textspeicherfunktion
In Gesetzesausgabe und -sammlung sind erlaubt:
- Unterstreichungen und Markierungen
- Reine Paragrafenverweise
- Durchsichtige bzw transparente Post-Its; die Beschriftung mit Gesetzestiteln/Gesetzesabkürzungen ist erlaubt
Verboten sind:
- Jegliche Paragrafenüberschriften, Kommentierungen bzw auch einzelne Wörter
- Prüfungsschemata
- Sonstige Zeichen
- Zusätzliche Blätter
Die Gesetzesausgaben und -sammlungen werden während der Prüfung kontrolliert.
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