Syllabus
Registration via LPIS
Doctoral seminar in the subject of the dissertation II - Labor and Social Security Law
Doctoral seminar in a second legal subject - Labor and Social Security Law
Legal Methodology
Doctoral seminar in an additional subject - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject I - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject II - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject III - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject IV - Labor and Social Security Law
Dissertation-relevant theories - Labor and Social Security Law
Research Seminar - Labor and Social Security Law
Research Seminar - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject I - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject II - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject III - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject IV - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject V - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Main Subject VI - Labor and Social Security Law
Research Seminar in Secondary Subject - Labor and Social Security Law
Das Seminar dient der Präsentation und dem Verfassen von Seminararbeiten zu ausgewählten Themen des Arbeits- und Sozialrechts. Die konkreten Referatsthemen werden in Abstimmung mit den Studierenden festgelegt. Bei Absolvierung des Seminars als Methodenseminar wird ein Thema mit arbeits- oder sozialrechtlichem Bezug unter spezifischer Bedachtnahme auf die juristischen Methoden bearbeitet und dargestellt.
Ausbildungsziel und Lehrinhalte: Ziel der LV ist die vertiefte Auseinandersetzung mit ausgewählten Rechtsfragen des Arbeits- und Sozialrechts sowie mit Fragen zur juristischen Methodenlehre.
Die Studierenden bearbeiten ein mit der LV-Leitung akkordiertes Thema (eigenständige Literatur- und Judikaturrecherche) und präsentieren es im Rahmen eines Referates. Anschließend erfolgt eine Fachdiskussion unter Einbeziehung aller Teilnehmer*innen zum Thema des Referats. Die Studierenden arbeiten die wichtigsten Inhalte ihres Themas abschließend in einer schriftlichen Seminararbeit auf.
Learning Outcomes: Durch diese LV sollen die Teilnehmer*innen folgende Fähigkeiten erwerben:
1. Detailwissen zum im eigenen Referat erörterten Themenbereich (inhaltlich und/oder methodisch).
2. Professionelle mündliche Präsentation des Referatsthemas.
3. Aktive Teilnahme an einer juristischen Fachdiskussion.
4. Ausarbeitung einer schriftlichen Seminararbeit.
5. Kenntnisse zum Inhalt der gesamten LV und Herstellung von Querverbindungen.
Eine Anwesenheit in der ersten Stunde ist unbedingt erforderlich. Nicht Erscheinen führt zum Verlust des LV-Platzes (außer in berücksichtigungswürdigen Fällen mit vorheriger Entschuldigung). Für die gesamte LV besteht Anwesenheitspflicht, da das Seminar stark geblockt stattfindet.
Eigenständige Bearbeitung einer materiell-rechtlichen oder methodischen Themenstellung durch die Studierenden anhand von Literatur- und Judikaturrecherchen, Präsentation der Ergebnisse in Form eines Referates mit Begleittext; Fachdiskussion.
Zum positiven Abschluss der LV sind 3 Teilleistungen notwendig:
1. die Abhaltung eines Referates einschließlich der vorausgehenden Ablieferung eines Thesenpapiers samt weiterführender Literatur- und Judikaturhinweise (40%)
2. die aktive Beteiligung an der Fachdiskussion (einschließlich der Vorbereitung darauf) (20%).
3. die Abfassung einer schriftlichen Seminararbeit zum Thema des Referates (40%)
Die Endnote ergibt sich somit aus dem in der LV gewonnenen Gesamteindruck unter besonderer Bedachtnahme auf die Qualität des Referats und die schriftliche Ausarbeitung desselben.
Notenschlüssel:
> 60% = Genügend
> 70% = Befriedigend
> 80% = Gut
> 90% = Sehr gut
Nähere Informationen werden in der Vorbesprechung bekanntgegeben.
Hilfsmittel: Selbstverständlich müssen Sie das Referat samt Thesenpapier und die Seminararbeit eigenständig erstellen. Bitte beachten Sie insbesondere, dass sämtliche Seminararbeiten einem elektronischen Plagiats-Check unterzogen werden und dass die Erstellung des Referats oder der Seminararbeit durch künstliche Intelligenz (zB ChatGPT) unzulässig ist.
Max 12 TeilnehmerInnen (nach der Reihenfolge der Anmeldungen).
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