Die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ sowie die PI-Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ sind inhaltlich eng aufeinander bezogen. Der Ablauf ist so strukturiert, dass eine Absolvierung der auf die Fachprüfung Öffentliches Recht bezogenen Vorlesungen plus der begleitenden Übungen (PI) in einem Semester grundsätzlich möglich ist.
Im ersten Block des Semesters werden die Vorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ abgehalten. Die Vorlesungen dienen der didaktisch aufbereiteten, grundlegenden Vermittlung der relevanten Lehrinhalte und Methoden.
Im zweiten Block des Semesters findet darauf aufbauend im Rahmen der Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ sowie „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ eine Vertiefung und anwendungsbezogene Durchdringung der jeweiligen Lehrinhalte statt. Der in den Hauptvorlesungen vermittelte Stoff wird in kleineren Gruppen auf konkrete Fälle zur Anwendung gebracht, was eine zielgerichtete Einübung der notwendigen Fertigkeiten, insbesondere durch das eigenständige Lösen konkreter Aufgaben, ermöglicht. In diesem Rahmen bestehen für die Studierenden weitgehende Möglichkeiten zur aktiven Mitarbeit. Die IFS beginnen mit einem Eingangstest zu wesentlichen Inhalten der Hauptvorlesungen.
Ergänzend wird im zweiten Block des Semesters als weitere, auf die Fachprüfung vorbereitende PI, die Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ abgehalten, die der zielgerichteten Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-) Verwaltungsrecht gewidmet ist.
Der Inhalt der Lehrveranstaltung „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ dient der fallorientierten Vertiefung der in der Vorlesung „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ erworbenen Kenntnisse und setzt daher den Besuch der Vorlesung voraus. Dadurch findet zugleich eine Vorbereitung auf den Eingangstest statt.