Syllabus

Title
1735 Öffentliches Wirtschaftsrecht
Instructors
Katharina Fink, LL.M. (WU)
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
01/20/25 to 01/30/25
Registration via LPIS
Notes to the course
Lehrveranstaltung nur für Repetent*innen (all jene Studierende, die diese LV bereits einmal besucht haben).
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Monday 02/03/25 09:00 AM - 12:00 PM TC.5.15
Tuesday 02/04/25 03:00 PM - 06:00 PM TC.5.15
Thursday 02/06/25 09:00 AM - 12:00 PM TC.5.15
Friday 02/07/25 01:00 PM - 04:00 PM TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE
Monday 02/10/25 08:00 AM - 11:00 AM D3.0.225
Tuesday 02/11/25 02:00 PM - 05:00 PM TC.5.15
Wednesday 02/12/25 03:00 PM - 06:00 PM TC.0.02
Contents

Neue Struktur des Lehrprogramms Öffentliches Recht

Um den Studierenden des Öffentlichen Rechts eine konzentrierte Vorbereitung auf die Fachprüfung „Öffentliches Recht“ zu ermöglichen, werden die Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ und die PI-Lehrveranstaltungen „Integrierte Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und „Integrierte Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ künftig stärker aufeinander bezogen. Der Ablauf soll künftig strukturierter sein, um die auf die Fachprüfung bezogenen Vorlesungen und die vorbereitenden Übungen (PI) in einem Semester studierbar zu machen. Daran anschließend kann im Folgesemester die Fachprüfung absolviert werden.

Dafür wird in einem ersten Block des Semesters der erste, umfangreichere Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ und „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ angeboten. In diesen soll der relevante Stoff grundlegend vermittelt werden.

Daran wird sich als zweiter Block der Ausbildung im Öffentlichen Recht die „Integrierten Fallstudien zum österreichischen und europäischen Verfassungs- und allgemeinen Verwaltungsrecht“ und die „Integrierten Fallstudien zum Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ anschließen. Hier soll in kleineren Gruppen geübt werden, das aus den beiden Hauptvorlesungen Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden. Die IFS werden mit einem Eingangstest beginnen, damit Sie Ihren Leistungsstand feststellen können. Ergänzt wird dieser Block durch die dritte, auf die Fachprüfung vorbereitende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“, die der Anwendung der Grundlagen der Hauptvorlesungen auf das materielle (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht gewidmet ist.

In einem dritten Block soll im abschließenden Teil der Hauptvorlesungen „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz“ eine konkrete Prüfungsvorbereitung auf die Fachprüfung Öffentliches Recht – auch mit case studies – angeboten werden.

 

Die vorliegende PI Lehrveranstaltung „Öffentliches Wirtschaftsrecht“ widmet sich dem materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrecht. Sie baut insofern auf den Grundlagen der beiden Hauptvorlesungen auf und setzt daher ihren Besuch voraus. Aus diesem Grund beginnt die LV erst nach Beendigung des ersten Teils der FPV, die am Semesterbeginn eine geblockte mehrwöchige Vermittlung der Kerninhalte des Stoffes „Verfassungsrecht und Allgemeines Verwaltungsrecht“ sowie „Verwaltungsverfahren und Rechtsschutz im Stil einer Vorlesung zum Ziel haben. Anhand verschiedener Fallkonstellationen aus zentralen Bereichen des österreichischen und europäischen Wirtschaftsrechts erfolgt eine systematische Wissensvermittlung im Bereich des materiellen (Wirtschafts-)Verwaltungsrechts vor allem durch fallorientiertes Üben.

Learning outcomes

Ziel ist es, auf den Grundlagen der Hauptvorlesungen aufbauend, die Kenntnisse zum öffentlichen Wirtschaftsrecht zu vertiefen. Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sollen die Studierenden in der Lage sein, schriftliche Falllösungen zu Problemstellungen des österreichischen und unionsrechtlichen Wirtschaftsrechts selbständig auszuarbeiten. Die LV dient darüber hinaus zur gezielten Vorbereitung auf die Fachprüfung. Von Seiten der Studierenden wird eine sorgfältige Vorbereitung der ausgegebenen Fälle und aktive Mitarbeit erwartet. Zur Sicherstellung des Lernerfolges ist eine kontinuierliche Mitarbeit der Studierenden erforderlich.

Attendance requirements

Unentschuldigtes Nichterscheinen (oder nicht pünktliches Erscheinen) zum ersten Termin führt zum Verlust des Lehrveranstaltungsplatzes! Eine Anwesenheit von mindestens 80 % ist Voraussetzung für einen positiven Abschluss der Lehrveranstaltung.

Teaching/learning method(s)

Im Zentrum steht die Fallbearbeitung. Pro Einheit ist ein Fall von den Studierenden selbstständig auszuarbeiten, der dann im Rahmen der LV-Einheit besprochen wird.

Von Seiten der Studierenden ist daher eine sorgfältige Vorbereitung und aktive Mitarbeit erforderlich.

Nähere Informationen (samt empfohlener Literatur) zu dieser Lehrveranstaltung werden auf Canvas bereitgestellt.

Assessment

Die LV ist prüfungsimmanent. Die Benotung erfolgt auf Basis der schriftlichen Zwischenklausur (40 % der Gesamtnote), der schriftlichen Endklausur (40 % der Gesamtnote) und der mündlichen Mitarbeit in den einzelnen Lehrveranstaltungseinheiten (20 % der Gesamtnote).

Es besteht Anwesenheitspflicht; wer mehr als einmal unentschuldigt fehlt, kann die Lehrveranstaltung nicht positiv abschließen.

Prerequisites for participation and waiting lists

Die Lehrveranstaltung ist nur für RepetentInnen (all jene Studierende, die die LV bereits einmal besucht und negativ abgeschlossen haben) vorgesehen.

Außerdem müssen in Bezug auf die vorgängige negativ absolvierte PI folgende Kriterien erfüllt sein:

  • Anwesenheitskriterien erfüllt,

  • zur Einstiegsklausur und zur Endklausur angetreten und

  • bei der Endklausur mindestens 25% der Punkte erreicht.

Die Anmeldung erfolgt über LPIS. Zusätzlich müssen Sie während des Anmeldezeitraumes das negative Zeugnis (bzw einen Beleg der negativen Note) per Mail an judith.grillberger@wu.ac.at übermitteln.

Nur wer im LPIS angemeldet ist und einen Nachweis über die negative Note geschickt hat, wird berücksichtigt.

Nach Ende der Anmeldefrist erfolgt die Platzvergabe gereiht nach Studienfortschritt, nicht nach Wartelistenplatz.

Readings

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Last edited: 2024-05-13



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