Syllabus
Registration via LPIS
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Monday | 10/07/24 | 01:30 PM - 04:00 PM | D3.0.222 |
Monday | 10/14/24 | 02:00 PM - 04:30 PM | TC.4.15 |
Monday | 10/21/24 | 02:00 PM - 04:30 PM | TC.4.15 |
Wednesday | 10/23/24 | 03:00 PM - 05:30 PM | D4.0.039 |
Monday | 11/11/24 | 12:30 PM - 02:00 PM | D4.0.022 |
Monday | 11/18/24 | 02:00 PM - 04:00 PM | D3.0.222 |
Monday | 11/25/24 | 02:00 PM - 04:00 PM | D3.0.222 |
Monday | 12/02/24 | 08:00 AM - 10:00 AM | TC.3.07 |
Monday | 12/09/24 | 02:00 PM - 04:30 PM | D3.0.222 |
Monday | 01/13/25 | 02:00 PM - 04:00 PM | TC.5.01 |
Aufbauend auf dem Grundlagenwissen der Fachprüfung Öffentliches Recht im Bachelorstudium bietet die Lehrveranstaltung eine Vertiefung der Grund- und Menschenrechte des österreichischen Verfassungsrechts sowie des Rechts der EMRK. Die Vermittlung und kritische Reflexion von grundrechtsdogmatischen Fragestellungen steht im Mittelpunkt. Anhand der Rechtsprechung ibs. des VfGH und des EGMR wird die Rechtsprechungspraxis zu den Grund- und Menschenrechten aufgezeigt und diskutiert. Die Kenntnisse des Grundrechtschutzes in Österreich im Rahmen des Europarates gehen über jene des Bachelorstudiums hinaus und werden vertieft.
Nach Abschluss der Lehrveranstaltung haben die Teilnehmer die Fähigkeit:
• grund- und menschenrechtliche Fragestellungen im innerstaatlichen und europäischen Zusammenhang mit vertieften Kenntnissen selbstständig zu lösen
• komplexe Fragestellungen im grund- und menschenrechtlichen Bereich zu erläutern
• die Judikatur des EGMR und des VfGH im Bereich der Grund- und Menschenrechte zu überblicken
• das Zusammenspiel der unterschiedlichen Grundrechtssysteme in Österreich, des Europarates und der EU zu verstehen
Es besteht Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden.
Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiter nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.
Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent. Eingehende Vorbereitung auf die einzelnen Einheiten wird ebenso erwartet wie kontinuierliche Mitarbeit.
Die Leistungsbeurteilung erfolgt auf Grundlage von zwei Klausuren (Zwischenklausur zur Semestermitte: 30 Punkte, Endklausur am Semesterende: 60 Punkte). Durch aktive mündliche Mitarbeit können weitere 10 Punkte erlangt werden (1 Punkt pro Einheit, in besonderen Fällen 1,5 Punkt pro LV-Einheit, maximal 10 Punkte). Weiterhin werden insgesamt 3 Bonuspunkte für den Besuch von die Vorlesung begleitenden Vorträgen vergeben. Detaillierte Informationen hierzu werden noch bekanntgegeben.
Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: 0-49 Punkte: Nicht genügend, 50-62 Punkte: Genügend, 63-77 Punkte: Befriedigend, 78-89 Punkte: Gut, 90-100 Punkte: Sehr gut.
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Kenntnisse des österreichischen Verfassungsrechts und des Rechts der Europäischen Union, insbesondere:
• Staatsorganisationsrecht
• Grundrechte
• Europäisches Verfassungsrecht
• Allgemeines Verwaltungsrecht
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