Syllabus

Title
2491 Grundzüge des Unternehmensrechts
Instructors
Karoline Kurz, LL.M. (WU)
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/11/24 to 10/07/24
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 10/15/24 06:00 PM - 09:00 PM TC.5.18
Tuesday 10/22/24 05:00 PM - 08:00 PM TC.3.05
Tuesday 10/29/24 05:00 PM - 08:00 PM D3.0.225
Tuesday 11/05/24 05:00 PM - 08:00 PM TC.1.01 OeNB
Tuesday 11/12/24 05:00 PM - 08:00 PM TC.3.10
Tuesday 11/19/24 05:00 PM - 08:00 PM TC.3.10
Tuesday 12/03/24 05:00 PM - 08:00 PM TC.5.12
Tuesday 12/10/24 04:00 PM - 07:00 PM TC.3.08
Thursday 12/19/24 01:30 PM - 04:30 PM TC.0.01
Contents

Die Lehrveranstaltung beschäftigt sich mit Fragestellungen des wirtschaftnahen Privatrechts, wobei der Schwerpunkt im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts liegt.

  • Allgemeines Unternehmensrecht
    • Unternehmerbegriff, unternehmensbezogene Geschäfte, Firmenbuch
    • Stellvertretung im unternehmensrechtlichen Kontext (inkl organschaftlicher Vertretung, Prokura)
  • Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
    • Allgemeines Gesellschaftsrecht (Gesellschaftsformen und -typen und Rechtsformwahl)
    • Personengesellschaften (insb OG und KG)
    • Kapitalgesellschaften (GmbH, FlexCo, AG)
    • Gesellschaften in der Krise und Insolvenz
    • Finanzierung von Gesellschaften und Kapitalmarktrecht
    • Grundlagen der Rechnungslegung: Jahresabschluss und Abschlussprüfung
Learning outcomes

Ziel der Lehrveranstaltung ist es, anwendungsorientiertes Basiswissen im wirtschaftnahen Privatrecht auf der Grundlage von Praxisbeispielen und Fällen zu vermitteln.

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage, zentrale Fragen und Elemente des wirtschaftsnahen Privatrechts (Schwerpunkt Unternehmens- und Gesellschaftsrecht) zu erkennen und zu verstehen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:

  • Die Fähigkeit, juristische Fragestellungen anhand konkreter Fallbeispiele selbstständig zu analysieren.
  • Die Fähigkeit, die eigenen Ergebnisse sachlich, logisch und gut strukturiert darzulegen.
  • Die Fähigkeit, mündlich juristisch zu argumentieren.
  • Die Fähigkeit, juristische Problemstellungen gemeinsam mit Kolleg*innen zu diskutierten und zu lösen.
  • Die Fähigkeit, maßgebende Wertungen des Gesetzgebers zu verstehen und sich mit diesen kritisch auseinanderzusetzen.
Attendance requirements

Es handelt sich um eine prüfungsimmanente LV mit Anwesenheitspflicht. Insgesamt dürfen maximal zwei Einheiten versäumt werden, eine vorherige Entschuldigung ist (mit Ausnahme der ersten Einheit) nicht erforderlich.

Ein Fernbleiben von der ersten Einheit müssen Studierende vorab ankündigen. Wenn Studierende in der ersten Einheit unentschuldigt fehlen, werden sie abgemeldet und die frei gewordenen Plätze werden an Studierende auf der Warteliste vergeben.

Teaching/learning method(s)

Die theoretischen Grundlagen sind von den Studierenden vor den jeweiligen LV-Terminen anhand des Skriptums und der zusätzlich auf Canvas zur Verfügung gestellten Materialien zu erarbeiten. Während der Einheiten wird der Stoff anhand von Fällen, die vor den jeweiligen Einheiten zur Verfügung gestellt werden, diskutiert und vertieft. 

Assessment

Insgesamt können 100 Punkte erreicht werden, die sich aus folgenden Teilleistungen zusammensetzen:

  • Mündliche Mitarbeit in den LV-Einheiten: 10 Punkte
  • Take Home Exam (Case Study): 30 Punkte
  • Klausur: 60 Punkte

Mündliche Mitarbeit in den LV-Einheiten: Die Bewertung der Mitarbeit in den Einheiten wird laufend während der Lehrveranstaltungen vorgenommen (prüfungsimmanenter Charakter). Die Übungsfälle werden vorab zur Verfügung gestellt und sind mit Hilfe des Skriptums für die jeweilige Einheit vorzubereiten. Insgesamt 10 Punkte werden für die mündliche Mitarbeit in der LV vergeben. Die Vergabe der Mitarbeitspunkte erfolgt durch Falllösung oder durch zusätzliche Wortmeldungen zu den in der LV behandelten Inhalten. Die Bewertung richtet sich nach der Qualität der Wortmeldungen, für fehlerhafte/unzureichende Antworten gibt es keine Abzüge.

Take Home Exam (Case Study): Nach den Inhalten der ersten Hälfte der Lehrveranstaltung findet ein Take Home Exam statt. Hierfür wird eine Angabe auf Canvas zur Verfügung gestellt und die Studierenden laden ihre schriftliche Ausarbeitung (Falllösung) fristgerecht auf Canvas hoch. Bei der Ausarbeitung arbeiten die Studierenden in Gruppen (bis zu 3 Personen) zusammen. Durch das Take Home Exam haben Studierende in Hinblick auf die Klausur die Möglichkeit, die korrekte und strukturierte schriftliche Falllösung zu üben. Hinsichtlich der Beurteilung kommt es dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an.

Klausur: Bei der Prüfung soll nicht nur die Fähigkeit überprüft werden, den Inhalt der einschlägigen Rechtsvorschriften wiederzugeben, sondern insb jene, die Vorschriften auf Fälle anwenden zu können. Es kommt dabei nicht bloß auf richtige oder falsche Ergebnisse, sondern insbesondere auf die Qualität der strukturierten Falllösung und Begründung an. Prüfungsrelevanter Stoff ist der Inhalt des Skriptums Grundzüge des Unternehmensrechts in der aktuellen Auflage sowie die in der Lehrveranstaltung diskutierten Inhalte. Zu beachten ist, dass auf dem Wissen aus WPR aufgebaut wird.

Für eine positive Beurteilung müssen insgesamt mindestens 51 Punkte erreicht werden. Für die einzelnen Teilleistungen gibt es keine Mindestpunkte, die für eine positive Absolvierung vorausgesetzt werden.

Ab 86 Punkte: Sehr Gut
Ab 75 Punkte: Gut
Ab 62 Punkte: Befriedigend
Ab 51 Punkte: Genügend

Sobald eine Prüfungsleistung erbracht wurde (zB Mitarbeit, Take Home Exam, Klausur), ist eine Abmeldung nicht mehr möglich und es erfolgt eine Beurteilung.

Prerequisites for participation and waiting lists

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist verfährt im „first-come, first-served Prinzip“. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, gereiht nach Studienfortschritt zugeteilt, nicht nach Wartelistenplatz.

Readings

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Recommended previous knowledge and skills

Die Lehrveranstaltung baut auf die Inhalten der Lehrveranstaltung Wirtschaftsprivatrecht auf. Die Grundlagen des allgemeinen Zivilrechts (insbesondere Vertragsabschluss, allgemeines und besonderes Schuldrecht, Mehrpersonalität, persönliche und dingliche Kreditsicherheiten) sind bereits in der Literatur zur LV WPR dargestellt und sollten vor Beginn von Grundzüge des Unternehmensrechts unbedingt wiederholt werden.

Availability of lecturer(s)

karoline.kurz@wu.ac.at

Last edited: 2024-09-09



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