Syllabus

Title
2530 Grundlagen des Europarechts
Instructors
Mag. Elisabeth Wabitsch
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/24/24 to 09/25/24
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Tuesday 10/01/24 02:30 PM - 05:00 PM TC.5.03
Monday 10/14/24 02:30 PM - 05:00 PM TC.5.27
Monday 10/21/24 02:30 PM - 05:00 PM TC.5.27
Monday 10/28/24 02:30 PM - 05:00 PM TC.5.27
Wednesday 11/06/24 11:00 AM - 01:00 PM TC.0.10 Audimax
Monday 11/11/24 02:00 PM - 04:30 PM TC.2.01
Monday 11/18/24 02:30 PM - 05:00 PM TC.5.27
Monday 12/02/24 02:30 PM - 05:00 PM TC.5.05
Wednesday 12/11/24 03:30 PM - 05:30 PM TC.0.10 Audimax
Contents

Die Lehrveranstaltung hat die folgenden Hauptinhalte (semesterweise aktualitätsbezogene Vertiefungen und Schwerpunktsetzungen sind möglich):

  • Begriff des Unionsrechts – Entwicklungen und Stand der europäischen Integration – Grundlagen der Europäischen Union
  • Die Institutionen der EU
  • Quellen des Unionsrechts
  • Rechtsetzung und Verwaltung
  • Rechtsschutz in der EU
  • Aktuelle Entwicklungen
Learning outcomes

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Grundkenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden,
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.

Attendance requirements

Es gilt die Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden. Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiterin/des LV-Leiters nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.

Teaching/learning method(s)

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Studierenden, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Die Studierenden sind daher aufgefordert, wesentliche Teile des Stoffes der jeweiligen LV-Einheit im Voraus selbständig anhand vorgegebener Literatur- und Judikaturhinweise zu erarbeiten.

Assessment

Die Beurteilung erfolgt auf Basis einer Zwischenklausur (06.11.2024) und einer Endklausur (11.12.2024). Die Prüfungsdauer beträgt jeweils zumindest 50 Minuten. Die Entscheidungssammlung von Pechstein dient zur Vorbereitung, während der Klausuren darf sie nicht benutzt werden. Ebenso wenig gestattet sind selbst ausgedruckte oder sonst nicht handelsübliche Rechtstexte. 

Darüber hinaus wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, im Rahmen der Mitarbeit aktiv an der Lehrveranstaltung mitzuwirken. 

Die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen ergibt sich wie folgt:

  • Mitarbeit: 10%
  • Zwischenklausur: 40%
  • Endklausur: 50%

Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: ab 87,5% Sehr gut; 75 bis 87% Gut; 63,5 bis 74,5% Befriedigend; 50,5 bis 63% Genügend; bis 50% Nicht Genügend.

Prerequisites for participation and waiting lists

Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Studierenden daher nahegelegt.

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist folgt dem „first-come, first-served Prinzip“.

Nach Ende der Anmeldefrist erfolgt die Zuteilung der verbleibenden verfügbaren LV-Plätze an Studierende, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben und auf der Warteliste stehen. Die Zuteilung erfolgt nach Studienfortschritt und nicht nach der Reihung auf der Warteliste.

Readings

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Recommended previous knowledge and skills

Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Teilnehmer/inne/n daher nahegelegt.

Availability of lecturer(s)

Siehe oben.

Other

Die Teilnahme an der ersten LV-Einheit ist – von vorherigen Entschuldigungen per E-Mail an den/die LV-Leiter/in abgesehen – unbedingt erforderlich.

Unit details
Unit Date Contents
1

Themenkomplex 1: Begriff des Unionsrechts – Entwicklungen und Stand der europäischen Integration – Grundlagen der Europäischen Union

  • Finalität und Konzept der europäischen Integration
  • Wesentliche Entwicklungen und Reformen
  • Wesen des EU-Rechts
  • Verfassungsprinzipien und Rechtscharakter der EU
  • Verhältnis EU und Mitgliedstaaten
  • Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht

Literatur: Streinz12 §§ 1, 2 und 3 (mit Ausnahme von § 3 II. 2. und VII. 3. c. [Rn 234 ff]) 
Pechstein12 A. I., C. I. und C. IV.

2

Fortsetzung Themenkomplex 1: Begriff des Unionsrechts – Entwicklungen und Stand der europäischen Integration – Grundlagen der Europäischen Union

  • Finalität und Konzept der europäischen Integration
  • Wesentliche Entwicklungen und Reformen
  • Wesen des EU-Rechts
  • Verfassungsprinzipien und Rechtscharakter der EU
  • Verhältnis EU und Mitgliedstaaten
  • Verhältnis von Unionsrecht und nationalem Recht

Literatur: Streinz12 §§ 1, 2 und 3 (mit Ausnahme von § 3 II. 2. und VII. 3. c. [Rn 234 ff]) 
Pechstein12 A. I., C. I. und C. IV.

3

Themenkomplex 2: Die Institutionen der EU

  • Allgemeines
  • Die Organe, Hilfs- und Nebenorgane im Detail

Literatur: Streinz12 § 4

4

Themenkomplex 3: Quellen des Unionsrechts

  • Primäres Unionsrecht (Gründungsverträge, allgemeine Rechtsgrundsätze, Prinzipien zur Sicherung des Unionsrechts – Staatshaftung)
  • Sekundäres Unionsrecht
  • Bisherige Akte im Rahmen der EU
  • Akte der Gesamtheit der Mitgliedstaaten
  • Von der Union abgeschlossene völkerrechtliche Verträge mit Drittstaaten und Völkergewohnheitsrecht

Literatur: Streinz12 § 5 
Pechstein12 C.

5

Themenkomplex 4: Rechtsetzung und Verwaltung

  • Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Grundsätze der Kompetenzordnung und Wahl der Rechtsgrundlage
  • Kompetenzausübung: Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit
  • Formen der Rechtsetzungsverfahren
  • Formen des Rechtsetzungsverfahrens der Kommission
  • Verwaltung: Vollzugstypen, Verwaltungsorganisation und Verwaltungsverfahren

Literatur: Streinz12 §§ 3 VI. 1. und 2. (Wiederholung); 6 und 7
Pechstein12 A. III. und B.

6

Themenkomplex 5: Rechtsschutz in der EU

  • Organisation und Rolle des EuGH
  • Verfahrensarten
  • Nationale Gerichte als „funktionale Unionsgerichte“

Literatur: Streinz12 § 4 VI. (Wiederholung) und § 8
Pechstein12 D.

7

Fortsetzung Themenkomplex 5: Rechtsschutz in der EU

  • Organisation und Rolle des EuGH
  • Verfahrensarten
  • Nationale Gerichte als „funktionale Unionsgerichte“

Literatur: Streinz12 § 4 VI. (Wiederholung) und § 8 
Pechstein12 D.

Last edited: 2024-07-11



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