Es gilt die allgemeine Anwesenheitspflicht der WU für die Richtlinien einer PI.
> 80% studentische Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt)
Day | Date | Time | Room |
---|---|---|---|
Friday | 10/11/24 | 08:00 AM - 11:15 AM | D3.0.222 |
Friday | 10/18/24 | 08:00 AM - 11:15 AM | D4.0.133 |
Friday | 10/25/24 | 08:00 AM - 11:15 AM | D3.2.243 |
Friday | 11/08/24 | 08:00 AM - 11:45 AM | D3.0.233 |
Friday | 11/15/24 | 08:00 AM - 11:15 AM | D3.2.243 |
Friday | 11/29/24 | 08:00 AM - 11:15 AM | D3.0.218 |
Friday | 12/06/24 | 08:00 AM - 11:15 AM | TC.5.28 |
Thursday | 12/12/24 | 01:30 PM - 04:30 PM | TC.0.10 Audimax |
Thursday | 01/16/25 | 01:30 PM - 04:30 PM | TC.0.10 Audimax |
Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
- Einkommen- und Körperschaftsteuerrecht sowie Umsatzsteuerrecht und Verfahrens- und Organisationsrecht zu beherrschen und auf konkrete Sachverhalte anzuwenden,
- ausgehend von Fallbeispielen, in denen materiell- und verfahrensrechtliche Probleme verwoben sind, die juristische Subsumtionstechnik anhand der wichtigsten Steuern anzuwenden,
- praxisgerecht mit offenen Fallbeispielen umzugehen, um wie in der Praxis den Sachverhalt vollständig zu ermitteln und diesen unter den Tatbestand der einschlägigen steuerrechtlichen Norm zu subsumieren.
Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden: Die Studierenden erkennen, dass unterschiedliche rechtliche Lösungen gleichermaßen richtig sein können. Sie sind in der Lage, Argumente für unterschiedliche Auffassungen nachzuvollziehen,wiederzugeben und sich begründet dazu eine eigene Meinung zu bilden.Es gilt die allgemeine Anwesenheitspflicht der WU für die Richtlinien einer PI.
> 80% studentische Anwesenheit (zweimaliges unentschuldigtes Fehlen ist erlaubt)
Die Leistungsfeststellung erfolgt im Rahmen der Lehrveranstaltung Grundkurs Steuerrecht durch:
1. Eine Kurzklausur in der 4. Lehrveranstaltungseinheit über den Inhalt der ersten drei Lehrveranstaltungseinheiten. Diese Kurzklausur dauert 20 Minuten und es können maximal 12 Punkte erreicht werden.
2. Eine Klausur über das gesamte Stoffgebiet der Lehrveranstaltung. Diese Klausur dauert 90 Minuten und es können maximal 76 Punkte erreicht werden.
3. Mitarbeit. Durch Mitarbeit können insgesamt maximal 12 Punkte erreicht werden. Maximal 8 Punkte davon können an Studierende vergeben werden, die für eine Lehrveranstaltungseinheit alle Fallbeispiele vorbereiten und sich als eine/r der Diskussionspartner/innen (=Sparring Partner) im Voraus der Lehrveranstaltung gemeldet haben und von dem oder der Lehrveranstaltungsleiter/in ausgewählte Fallbeispiele erfolgreich lösen. Maximal 4 Punkte können durch laufende Mitarbeit in den anderen Lehrveranstaltungseinheiten erzielt werden.
Folgender Notenschlüssel gilt für den Grundkurs Steuerrecht:
87 bis 100: Sehr Gut
74 bis 86: Gut
62 bis 73: Befriedigend
51 bis 61: Genügend
0 bis 50: Nicht Genügend
Die positive Absolvierung der Lehrveranstaltung Grundkurs Steuerrecht setzt insgesamt die Erreichung der notwendigen Mindestpunkteanzahl (51) voraus. Eine positive Absolvierung jeder einzelnen Teilleistung ist nicht erforderlich. Die positiv erbrachten Teilleistungen werden bis zum nächsten angebotenen Nachprüfungstermin im gleichen oder darauf folgenden Semester vorgetragen. Studierende können an einem oder an beiden Klausurterminen teilnehmen, eine gesonderte Anmeldung für die Prüfung ist nicht erforderlich. Sofern Studierende bereits beim ersten Termin eine positive Note erzielt haben, jedoch trotzdem beim Nachtermin antreten, zählt nur die Note des Nachtermins.
Sollten Sie bereits den Planpunkt "Einführung in das Steuerrecht" in den vorherigen Semestern erfolgreich absolviert haben (bis inkl. Prüfungstermin Oktober 2024), können Sie 4 Bonuspunkte erhalten. Um diese Bonuspunkte zu bekommen, senden Sie bitte bis 17. November 2024 eine Mail inkl. Erfolgsnachweis an Stefanie Kroiß (stefanie.kroiss@wu.ac.at).
Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Abmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht. Nach Ende der Anmeldefrist werden verfügbare LV-Plätze den Studierenden der Warteliste, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben, zugeteilt. Die Zuteilung erfolgt nicht nach Wartelistenreihung, sondern nach Studienfortschritt des/der Studierenden. Es werden jene Studierende bevorzugt zugeteilt, welche die LV "Einführung in das Steuerrecht" positiv absolviert haben
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