Syllabus

Title
2246 Grundlagen des Europarechts
Instructors
Lena Metz, LL.M. (WU), BSc (WU)
Contact details
Type
PI
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
01/20/26 to 01/29/26
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Bachelor Programs
Dates
Day Date Time Room
Monday 02/09/26 06:00 PM - 08:30 PM TC.4.01
Tuesday 02/10/26 06:00 PM - 08:30 PM TC.4.01
Wednesday 02/11/26 06:00 PM - 08:30 PM TC.4.01
Thursday 02/12/26 06:00 PM - 08:30 PM TC.4.01
Monday 02/16/26 06:00 PM - 07:00 PM TC.0.01
Tuesday 02/17/26 06:00 PM - 08:30 PM TC.4.01
Wednesday 02/18/26 06:00 PM - 08:30 PM TC.4.01
Thursday 02/19/26 06:00 PM - 08:30 PM TC.4.01
Thursday 02/26/26 06:30 PM - 08:00 PM TC.0.03 WIENER STÄDTISCHE
Contents

Die Lehrveranstaltung hat die folgenden Hauptinhalte (semesterweise aktualitätsbezogene Vertiefungen und Schwerpunktsetzungen sind möglich):

  • Begriff des Unionsrechts – Entwicklungen und Stand der europäischen Integration – Grundlagen der Europäischen Union
  • Die Institutionen der EU
  • Quellen des Unionsrechts
  • Rechtsetzung und Verwaltung
  • Rechtsschutz in der EU
  • Aktuelle Entwicklungen
Learning outcomes

Nach Abschluss dieser LV sind die Studierenden in der Lage:
• eigenständig europarechtlich determinierte Sachverhalte in den von der Lehrveranstaltung erfassten Bereichen zu analysieren und zu beurteilen,
• insbesondere selbständig die erworbenen europarechtlichen Grundkenntnisse in der Falllösung methodisch korrekt anzuwenden,
• und den Prozess der europäischen Integration zu verstehen und künftige Entwicklungen eigenständig zu beurteilen.

Diese LV fördert außerdem folgende Fähigkeiten der Studierenden:
• die Fähigkeit, effektiv mündlich und schriftlich Probleme zu definieren und adäquate Lösungen zu vermitteln,
• die erworbenen Kenntnisse in der Praxis umzusetzen,
• die erworbenen Kenntnisse selbständig weiter zu entwickeln und dadurch mit neuen rechtlichen Entwicklungen im Zusammenspiel von EU-Ebene und nationaler Rechtsordnung effektiv Schritt zu halten.

Attendance requirements

Es gilt die Anwesenheitspflicht. Zweimaliges Fehlen ist zulässig, ab drei oder mehr Fehleinheiten kann die LV nicht positiv abgeschlossen werden. Studierende, die ohne vorherige Verständigung der LV-Leiterin/des LV-Leiters nicht an der ersten Einheit teilnehmen, werden von der LV abgemeldet.

Teaching/learning method(s)

Die Lehrveranstaltung ist prüfungsimmanent (PI) und verbindet den Ansatz einer traditionellen Vorlesung mit dem einer Übung, um durch Fragen an die Studierenden, Diskussion und Fallstudien ein vertieftes Verständnis des prüfungs- und praxisrelevanten Stoffes zu erreichen. Die Studierenden sind daher aufgefordert, wesentliche Teile des Stoffes der jeweiligen LV-Einheit im Voraus selbständig anhand vorgegebener Literatur- und Judikaturhinweise zu erarbeiten.

Assessment

Die Beurteilung erfolgt auf Basis einer Zwischenklausur (11.11.2025) und einer Endklausur (16.12.2025). Die Prüfungsdauer beträgt jeweils zumindest 50 Minuten. Die Entscheidungssammlung von Pechstein dient zur Vorbereitung, während der Klausuren darf sie nicht benutzt werden. Ebenso wenig gestattet sind selbst ausgedruckte oder sonst nicht handelsübliche Rechtstexte. 

Darüber hinaus wird von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern erwartet, im Rahmen der Mitarbeit aktiv an der Lehrveranstaltung mitzuwirken. 

Die Gewichtung der einzelnen Teilleistungen ergibt sich wie folgt:

  • Mitarbeit: 10%
  • Zwischenklausur: 40%
  • Endklausur: 50%

Die Gesamtbeurteilung beruht auf folgendem Schema: ab 87,5% Sehr gut; 75 bis 87% Gut; 63,5 bis 74,5% Befriedigend; 50,5 bis 63% Genügend; bis 50% Nicht Genügend.

Prerequisites for participation and waiting lists

Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Studierenden daher nahegelegt.

Falls Sie eine gültige LV-Anmeldung haben, aber an dieser Lehrveranstaltung nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte während des Anmeldezeitraums über LPIS wieder ab, damit Ihr LV-Platz anderen Studierenden zur Verfügung steht.

Die Platzvergabe während der Anmeldefrist folgt dem „first-come, first-served Prinzip“.

Nach Ende der Anmeldefrist erfolgt die Zuteilung der verbleibenden verfügbaren LV-Plätze an Studierende, die noch keine gültige Anmeldung zum Planpunkt haben und auf der Warteliste stehen. Die Zuteilung erfolgt nach Studienfortschritt und nicht nach der Reihung auf der Warteliste.

Readings

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Recommended previous knowledge and skills

Grundkenntnisse des öffentlichen Rechts sind verständnisnotwendig und werden vorausgesetzt. Der vorherige oder zumindest parallele Besuch der einschlägigen öffentlich-rechtlichen Lehrveranstaltungen wird den Teilnehmer/inne/n daher nahegelegt.

Availability of lecturer(s)

Siehe oben.

Other

Die Teilnahme an der ersten LV-Einheit ist – von vorherigen Entschuldigungen per E-Mail an den/die LV-Leiter/in abgesehen – unbedingt erforderlich.

Unit details
Unit Date Contents
1

Einheit 1 - Inhalt:

  • Begriff des Europarechts
  • Rechtsnatur der Europäischen Union
    - Exkurs zum Völkerrecht
    - Völkerrecht und Unionsrecht
  • Geschichte der Europäischen Integration
  • Finalität und Konzept der Europäischen Integration

Vorzubereitende Literatur:

Streinz, Europarecht12

  • Begriff des Europarechts: Rz 1-8
  • Rechtsnatur der Europäischen Union: Rz 127-151
  • Geschichte der Europäischen Integration: Rz 9-88

Weitere Pflichtliteratur:

2

Einheit 2 - Inhalt:

  • Beitritt zur und Austritt aus der EU
  • Rechtsgrundlagen und Wesen des Unionsrechts
    - Unmittelbare Anwendbarkeit
    - Anwendungsvorrang
    - Integrationsschranken)
  • Völkerrecht und Unionsrecht (Vertiefung)
  • Verhältnis zwischen EU und MS

Vorzubereitende Literatur: 

Streinz, Europarecht12 

  • Beitritt zur und Austritt aus der EU: Rz 101-103, 109-111
  • Rechtsgrundlagen und Wesen des Unionsrechts: Rz 91-95, 203-228, 270
  • Verhältnis zwischen EU und MS: Rz 152-157, 170-181


Pechstein, Entscheidungen des EuGH12

  • Rs 26/62 Van Gend & Loos: Fall 33
  • Rs 6/64 Costa/ENEL: Fall 1
  • Rs 11/70 Internationale Handelsgesellschaft: hier abrufbar (seit der 9. Auflage nicht mehr abgedruck)

Weitere Pflichtliteratur:

3

Einheit 3 - Inhalt:

  • Allgemeine Bemerkungen zu den EU-Organen
  • Die Institutionen im Detail
    - Europäischer Rat (ER)
    - Rat der Union (Rat)
    - Ausschuss der ständigen Vertreter (AStV)
    - Hoher Vertreter der Union für die Außen- und Sicherheitspolitik (HV)
    - Europäisches Parlament (EP)
    - Europäische Kommission (KOM)
    - Europäische Zentralbank (EZB)
    - Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA), Ausschuss der Regionen (AdR)
  • Die Rolle der nationalen Parlamente

Vorzubereitende Literatur: 

Streinz, Europarecht12 

  • Allgemeine Bemerkungen: Rz 273-294
  • Die Institutionen im Detail: Rz 295-387, 395-415, 433-454
    Anm: der Gerichtshof der EU wird in Einheit 6 besprochen
  • Die Rolle der nationalen Parlamente: Rz 386-393

Zusatzliteratur:

4

Einheit 4 - Inhalt:

  • Quellen des Unionsrechts
    - Primärrecht
    - Internationale Übereinkünfte der Union
    - Sekundärrecht
  • Handlungsformen im Detail
    - Verordnung
    - Richtlinie
    - Weitere Handlungsformen
  • Staatshaftung

Vorzubereitende Literatur: 

Streinz, Europarecht12

  • Primärrecht: Rz 455-467
  • Internationale Übereinkünfte der Union: Rz 545-552
  • Sekundärrecht: Rz 474-533
  • Staatshaftung: Rz 468-473

Pechstein, Entscheidungen des EuGH12

  • Rs 34/73 Variola: Fall 34
  • Rs 80/86 Kolpinghuis Nijmegen: Fall 43
  • C-102/02 Wells: Fall 44
  • Rs 152/84 Marshall: Fall 46
  • C-443/98 Unilever: Fall 49
  • C-6/90 ua Francovich: Fall 75
  • C-46/93 ua Brasserie du pêcheur: Fall 76
  • C-224/01 Köbler: Fall 79
5

Einheit 5 - Inhalt:

  • Das Verhältnis zwischen Mitgliedstaaten und Union
    - Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung
    - Kompetenztypen
    - Kompetenzausübungsschranken
    - Rechtsgrundlage
  • Rechtssetzung
  • Verwaltung

Vorzubereitende Literatur: 

Streinz, Europarecht12

  • Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung: Rz 553-554
  • Kompetenztypen: Rz 158-169
  • Kompetenzausübungsschranken: Rz 177-179
  • Rechtssetzung: Rz 553-585
  • Verwaltungsvollzug: Rz 591-620, 630


Pechstein, Entscheidungen des EuGH12 

  • Rs 103/88 Fratelli Costanzo: Fall 13
  • Rs 205/82 bis 215/82 Deutsche Milchkontor: Fall 14
  • C-427/12 Kommission./.Parlament und Rat: Fall 31

Weitere Pflichtliteratur:

  • Primärrechtsänderung: Bamberger, Zelda, Vertragsänderung, in Bergmann, Handlexikon der Europäischen Union, 6. Auflage 2022 (nur I. und III.)
  • Bergmann, Jan, Subsidiarität, in Bergmann, Handlexikon der Europäischen Union, 6. Auflage 2022
  • Bergmann, Jan, Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, in Bergmann, Handlexikon der Europäischen Union, 6. Auflage 2022
6

Einheit 6 - Inhalt:

  • Der Gerichtshof der Europäischen Union
  • Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union
    - Aufgaben des Gerichtshofs und der Europäischen Union
    - Aufgaben der mitgliedstaatlichen Gerichte
    - Allgemeine verfahrensrechtliche Systematik
  • Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union
    - Nichtigkeitsklage
    - Untätigkeitsklage
    - Amtshaftungsklage
    - Rechtsmittelverfahren
    - Vorläufiger Rechtsschutz

Vorzubereitende Literatur:

Streinz, Europarecht12

  • Gerichtshof der Europäischen Union: Rz 416-431
  • Rechtsschutz innerhalb der Europäischen Union: Rz 631-642
  • Nichtigkeitsklage: Rz 651-686
  • Untätigkeitsklage: Rz 687-697
  • Amtshaftungsklage: Rz 698-702

Pechstein, Entscheidungen des EuGH12

  • Nichtigkeitsklage
    - Rs 583/11 Inuit: Fall 107
    - Rs 25/62 Plaumann: Fall 111
    - Rs 26/86 Deutz und Geldermann: Fall 112
    - Rs C-309/89 Codorniu: Fall 113

Weitere Pflichtliteratur:

7

Einheit 7 - Inhalt:

  • Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (Teil 2)
    - Vorabentscheidungsverfahren
    - Vertragsverletzungsverfahren
    - Gutachtenverfahren
    - Rolle der nationalen Gerichte

Vorzubereitende Literatur: 

Streinz, Europarecht12

  • Vertragsverletzungsverfahren: Rz 543-650
  • Vorabentscheidungsverfahren: Rz 703-720


Pechstein, Entscheidungen des EuGH12

  • Vorabentscheidungsverfahren
    - Rs 314/85 Foto-Frost: Fall 93
    - Rs 283/81 CILFIT: Fall 94
  • Gutachtenverfahren
    - Gutachten 2/13: Fall 130
Last edited: 2025-09-11



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