Syllabus

Title
2682 Privatrecht einschließlich zivilgerichtliches Verfahren
Instructors
Univ.Prof. Dr. Peter Bydlinski
Type
FS
Weekly hours
2
Language of instruction
Deutsch
Registration
09/23/25 to 10/05/25
Registration via LPIS
Notes to the course
Subject(s) Master Programs
Dates
Day Date Time Room
Wednesday 10/08/25 03:00 PM - 04:00 PM D4.0.133
Tuesday 01/13/26 01:00 PM - 06:00 PM D3.0.222
Wednesday 01/21/26 01:00 PM - 06:00 PM TC.4.14
Contents

Die Lehrveranstaltung bietet interessante Einblicke in aktuelle privatrechtliche Fragestellungen mit praxisrelevantem Bezug.

Die näheren Details werden in der Vorbesprechung (1. Einheit) erörtert, wo auch die Themenvergabe erfolgt. Zur Themenliste siehe learn@wu

Learning outcomes

Nach Abschluss der Lehrveranstaltung sind die Studierenden in der Lage:

  • die Methodik fortgeschrittenen wissenschaftlichen juristischen Arbeitens eigenständig auf privatrechtliche Fragestellungen anzuwenden.
  • strukturiert und zielgruppengerecht die Ergebnisse in einem Vortrag zu präsentieren.
  • aktuelle privatrechtliche Fragestellungen mit praxisrelevantem Bezug zu analysieren und mit Experten aus Praxis und Forschung zu diskutieren.
Attendance requirements

Die Anwesenheit bei allen Terminen ist verpflichtend.

 

Teaching/learning method(s)

Die Studierenden präsentieren die Inhalte ihrer Seminararbeiten. Anschließend wird über die Themen eingehend diskutiert.

Assessment

Die Note setzt sich aus Seminararbeit (60%), Referat (30%) und Diskussionsteilnahme (10%) zusammen.

 

Readings

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Availability of lecturer(s)

lehrstuhl.bydlinski@wu.ac.at

Themenliste

 

1.      Ersitzung von Servitutsrechten (ausgehend von 5 Ob 102/23w und 1 Ob 110/24v)

2.      Gemeinsamkeiten und Unterschiede des petitorischen und des possessorischen Unterlassungsanspruchs (ausgehend von 8 Ob 67/10a und 10 Ob 68/24h)

3.      Solidarhaftung von Schädigern (ausgehend von 6 Ob 210/23k und 6 Ob 32/25m)

4.      Die Voraussetzungen einer wirksamen Wertsicherungsvereinbarung in Mietverträgen (ausgehend von 8 Ob 81/24f, 10 Ob 23/24s und 10 Ob 15/25s)

5.      Die Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatz ideeller Schäden ohne Körperverletzung (ausgehend von 9 Ob 9/22x, 6 Ob 210/23k und 6 Ob 113/24x)

6.      Haftung einer Betreuungseinrichtung für betreuten Volljährigen (ausgehend von 1 Ob 110/23t)

7.      Die Voraussetzungen eines Anspruchs auf „Schockschadenersatz“ (ausgehend von 2 Ob 126/23b, 2 Ob 217/24m und 2 Ob 12/25s)

8.      Das Schicksal der Kaution bei Vermieterwechsel (ausgehend von 8 Ob 76/20i und 5 Ob 113/23p)

9.      Das Erfordernis besonderer Vollmachten (ausgehend von 4 Ob 92/22s und 6 Ob 162/23a)

10.   Schadenersatz bei „wrongful birth“ (ausgehend von 3 Ob 9/23d – verst Senat und 10 Ob 15/24i)

11.   Der Beginn der langen Schadenersatzverjährung (ausgehend von 1 Ob 621/95  – verst Senat und 4 Ob 178/20k)

12.   Mitberücksichtigung einer mangelbedingten Wertminderung bei der Feststellung von Laesio enormis? (ausgehend von 10 Ob 3/21w, 5 Ob 193/21z und 4 Ob 215/23f)

13.   Fälligkeit von Werklohnansprüchen (ausgehend von 1 Ob 164/22g und 4 Ob 78/25m)

14.   Notwehr und Notwehrexzess (ausgehend von 4 Ob 116/19s, 1 Ob 137/24i und 4 Ob 191/24b)

15.   Haftung von Sachverständigen gegenüber Dritten (ausgehend von 10 Ob 17/25k, 6 Ob 196/24b und 7 Ob 69/25k)

16.   Schein- und Umgehungsgeschäfte (ausgehend von 2 Ob 26/21v und 1 Ob 62/25m)

17.   Voraussetzungen und Grenzen von Verkehrssicherungspflichten (ausgehend von 9 Ob 79/24v und 9 Ob 14/25m)

18.   Voraussetzungen der Ersatzfähigkeit frustrierter Aufwendungen (ausgehend von 3 Ob 212/21d und 4 Ob 50/25v)

19.   Nichttragen eines Schutzhelms im Straßenverkehr als Mitverschulden? (ausgehend von 2 Ob 52/21t und 2 Ob 15/25g)

20.   Voraussetzungen eines Anspruchs wegen Schäden durch „Nachbarpflanzen“ (ausgehend von 1 Ob 4/22b und 8 Ob 3/25)

21.   Abtretungsausschlüsse kraft Gesetzes (ausgehend von 5 Ob 190/19f und 10 Ob 32/24i)

22.   Verträge über sexuelle Dienstleistungen (ausgehend von 3 Ob 516/89 und 3 Ob 45/12g)

23.   Aufklärungspflichten des Gläubigers gegenüber dem Bürgen (ausgehend von 10 Ob 19/23a und 9 Ob 37/24t)

 

Last edited: 2025-09-10



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